Der ehemalige Skirennfahrer Didier Cuche hat sich am Montag wegen verschiedener Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz vor dem Polizeigericht in La Chaux-de-Fonds verantworten müssen. Das Urteil wird Ende September erwartet.
Der 41-Jährige war sichtlich belastet angesichts des grossen Medienrummels vor dem Gericht in La Chaux-de-Fonds. Seit in den Medien der Prozess und die Vorwürfe erwähnt wurden, sieht er sich als Opfer einer Ungerechtigkeit im Zusammenhang mit dem Status als öffentliche Person.
«Ich habe den Eindruck, in einem schlechten Film zu sein, aber ich werde aufwachen», sagte der in Bugnenets im Neuenburger Jura aufgewachsene Cuche nach der Gerichtsverhandlung an einer Medienkonferenz.
Er wolle seine Ehre wieder herstellen. «Mein Image war schon immer sehr wichtig für mich», fügte der 2012 zurückgetretene Skirennfahrer an. Die Berichte über den Prozess hätten auch die Beziehungen zu seinen Sponsoren getrübt.
Strafbefehl angefochten
Cuche war von der Staatsanwaltschaft Neuenburg in einem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen von 1000 Franken mit zweijähriger Bewährungszeit sowie einer Busse von 6900 Franken verurteilt worden.
Ihm wurden mehrere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz vorgeworfen. Weil er diesen Strafbefehl anfocht, kam es am Montag zum Prozess. Die Affäre geht auf die Nacht auf den 22. Juni 2014 zurück.
Auf dem Heimweg von einem Abend mit Freunden in Cortébert BE prallte Cuche mit seinem Auto in zwei Pfosten der Streckenbegrenzung, weil er einem Tier ausweichen wollte. Verletzt wurde niemand und der Sachschaden hielt sich in Grenzen.
Kein Alkohol, kein Tempoexzess
Am Montag schilderten Cuche und seine beiden Anwälte nun ihre Sicht auf den Vorfall. Didier Cuche betonte, während des Unfalls nicht alkoholisiert gewesen zu sein. Er sei auch nicht zu schnell gefahren und der Zustand seines Autos habe es erlaubt, nach dem Unfall noch nach Hause zu fahren.
Er habe zudem sein Handy einer Person am Unfallort geliehen, um die Polizei zu informieren. Einige Stunden später habe er persönlich von zu Hause aus die Polizei angerufen, wo sich allerdings nur eine automatische Ansage meldete.
Die Polizei habe ihn dann im Verlauf des Folgetags kontaktiert. Für seine beiden Anwälte ist der Vorwurf der Fahrerflucht damit vom Tisch. «Didier Cuche wollte sich seinen Pflichten nicht entziehen», sagte einer seiner Verteidiger.
Angst vor Fotos
«Er wollte auch nicht seine Verwicklung in den Unfall verheimlichen», führte der Anwalt weiter aus. Cuche habe den Unfallort zunächst gesichert und dann verlassen, um nicht von einem sogenannten «Leser-Reporter» fotografiert zu werden.
Der ehemalige Skirennfahrer befürchtete, von einem anderen Autofahrer erkannt zu werden, und dass daraufhin Bilder in den Medien auftauchen könnten. «Ich weiss, dass diese Bilder über kurz oder lang in den Medien gelandet wären», sagte Didier Cuche am Montag.
Er sei sehr empfindlich gegenüber Image-Fragen, weil das schnell ausarten könne. Das Gericht wird sein Urteil Ende September schriftlich den Parteien zukommen lassen.