Die Baselbieter Regierung legt Kulturförderungsgesetz vor

Das geplante Kulturfördergesetz des Baselbiets nimmt Gestalt an: Die Regierung hat den Entwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Regierungsrat Urs Wüthrich, flankiert von seinen Kulturmitarbeitern Reto Marti und Niggi Ullrich, bei der Vorstellung des lange erwarteten Baselbieter Kulturleitbild. (Bild: Dominique Spirgi)

Das geplante Kulturfördergesetz des Baselbiets nimmt Gestalt an: Die Regierung hat den Entwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Die Baselbieter Regierung hat ein Kulturförderungsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Grundlage dafür ist das Kulturleitbild, das die Regierung im vergangenen Juni verabschiedet hatte, wie die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) am Mittwoch mitteilte.

Der Gesetzesentwurf stellt laut der BKSD eine deutliche Optimierung des geltenden Rechts dar. Er schliesse die Lücke zwischen dem Kulturparagraphen der Kantonsverfassung und der bereits gelebten Kulturförderung, erfasse auch öffentliche Institutionen und regle die Rollenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie die besondere Bedeutung der Schulen als Vermittlungsplattform.

Die Förderung und Pflege von Kultur umfasst gemäss dem neuen Gesetz alle Niveaus und Wirkungsgrade. Das Kulturangebot im Baselbiet habe originären Charakter, wenn es um Volks-und Vereinskultur geht, aber komplementären Charakter im regionalen Rahmen. Die kulturpolitische Praxis des Kantons seit 1985 werde berücksichtigt, Museen, Bibliotheken, Archäologie und anderes würden integriert.

Ergebnisloser erster Anlauf

Über ein neues Kulturgesetz hatte der Baselbieter Landrat schon 2009 debattiert. Die bürgerliche Ratsmehrheit legte sich damals aber quer: Der Entwurf wurde an die Regierung zurückgewiesen, und ein später nachgereichter Vorstoss forderte zuerst ein Kulturleitbild, das einen Unterschied mache zwischen «ländlicher» und «städtischer» Kultur.

Ausserdem wollten die Kritiker eine klarere Rollenfestlegung von Kanton und Gemeinden. Nach einem breit angelegten Prozess, unter anderem mit einer «Tagsatzung» oder Vergleichsstudien mit anderen Kantonen, legte die BKSD im Juni 2013 das Kulturleitbild vor – nach 1989, 1996, 2002 und 2007 bereits das fünfte innert 25 Jahren.

Gleichzeitig wurde das Kulturförderungsgesetz überarbeitet und ergänzt und der jetzige Entwurf erstellt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. August. Das neue Gesetz soll das Kulturbeitragsgesetz von 1963 ablösen. Dieses regelt Subventionen, enthält aber keine kulturpolitischen Vorgaben, wie sie die Kantonsverfassung seit 1984 verlangt.

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Link auf die Vernehmlassung

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