Die Grossratskommission ist gegen die Unterschrift

Die Einführung der Unterschrift auf Stimmrechtsausweisen bei brieflicher Stimmabgabe stösst bei der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Basler Grossen Rats nicht auf Anklang: Sie lehnt die von der Regierung vorgeschlagene Neuerung, die in den meisten anderen Kantonen Praxis ist, ab.

Eine Frau bei der brieflichen Stimmabgabe (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Einführung der Unterschrift auf Stimmrechtsausweisen bei brieflicher Stimmabgabe stösst bei der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Basler Grossen Rats nicht auf Anklang: Sie lehnt die von der Regierung vorgeschlagene Neuerung, die in den meisten anderen Kantonen Praxis ist, ab.

Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Basler Grossen Rats lehnt die von der Regierung vorgeschlagene Neuerung ab, dass künftig bei brieflicher Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis unterschrieben werden müsste. Im Stadtkanton beibehalten werden soll aus Sicht der Mehrheit der JSSK vielmehr das bisher geltende System, wie die Kommission in ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht zur Regierungsvorlage festhält. Dem Parlament beantragt die JSSK dies mit sieben zu zwei Stimmen.

In Basel-Stadt erfolgt die Kontrolle der Stimmberechtigung von brieflich Stimmenden über eine Kennziffer auf dem Stimmrechtskuvert, die vor jedem Urnengang neu zugewiesen wird. Die Regierung möchte stattdessen künftig die Unterschrift der Stimmenden verlangen, wie es ausser Basel-Stadt, Appenzell Innerrhoden und Waadt alle Kantone tun.

«Kein Mehrwert»

Als Vorteil sieht die Regierung unter anderem, dass das Ausfüllen fremder Stimm- und Wahlzettel erschwert würde. Die Mehrheit der JSSK erkennt in der Neuerung jedoch «keinen Mehrwert gegenüber dem bewährten bisherigen System», wie es im Kommissionsbericht heisst. Vielmehr fürchte sie eine Zunahme ungültiger Stimm- und Wahlzettel wegen Stimmrechtsausweisen, die ohne Unterschrift eingehen.

Geprüft, aber verworfen hat die JSSK dabei auch eine Kombination von Kennziffer und Unterschrift. Die Regierungsvorlage beinhaltet im Übrigen auch weitere Neuerungen wie etwa das Ständeratswahlrecht für Auslandschweizerinnen und -schweizer oder maschinenlesbare Stimm- und Wahlzettel, wofür die nötigen Verfassungs- und Gesetzesänderungen beantragt werden.

Nächster Artikel