Die Mietzinsen dürften in der Schweiz weiterhin stabil bleiben. Der hypothekarische Referenzzinssatz zur Berechnung der Mieten bleibt bei rekordtiefen 2,0 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen am Montag mitteilte.
Der Durchschnittszinssatz, der per 30. Juni 2014 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,98 auf 1,95 Prozent gesunken. Damit bleibt der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz kaufmännisch gerundet bei 2,0 Prozent. Das wird so bleiben, bis der Durchschnittszinssatz 1,88 Prozent unter- oder 2,12 Prozent überschreitet, wie das BWO schreibt.
Mieterinnen und Mieter haben deshalb keinen Anspruch auf eine Senkung der Mieten. Beruht der zu bezahlende Mietzins aber nicht auf dem aktuellen und seit Anfang September 2013 gültigen Referenzzinssatz, besteht ein Anspruch auf eine Senkung des Mietzinses.