Die Regierung will die BVB-Verwaltungsräte selbst wählen

Die Krisen bei den BVB in den vergangenen Monaten haben Konsequenzen: Die Regierung revidiert das Organisationsgesetz. Sie will in Zukunft die Verwaltungsräte der BVB selbst wählen.

Noch immer gibt es bei den BVB Vieles zu verbessern. Die GPK beginnt beim Grundsätzlichen. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Die Krisen bei den BVB in den vergangenen Monaten haben Konsequenzen: Die Regierung revidiert das Organisationsgesetz. Sie will in Zukunft die Verwaltungsräte der BVB selbst wählen.

Nach der Führungskrise bei den Basler-Verkehrsbetrieben (BVB) hat die Regierung des Kantons Basel-Stadt das BVB-Organisationsgesetz einer Revision unterzogen. Unter anderem sollen in Zukunft sämtliche Kantonsvertreter im BVB-Verwaltungsrat von der Regierung gewählt und vom Parlament bestätigt werden.

Bisher konnten der Grosse Rat und die Regierung je drei Verwaltungsräte für die BVB wählen. Je ein weiteres Mitglied konnten die Belegschaft der Verkehrs-Betriebe sowie der Kanton Baselland bestimmen. Nun soll die Zahl der Verwaltungsräte von acht auf sieben reduziert werden, wie die Regierung am Freitag mitteilte.

Das Personal und Baselland behalten ihre Mandate. Mit der Kompetenz zur Wahl der fünf Kantonsvertreter will die Regierung eine optimale fachspezifische Zusammensetzung des Gremiums gewährleisten, wie es in der Vorlage an den Grossen Rat heisst. Zudem könne der Kanton auf diesem Weg seine Eignerinteressen umfassend umsetzen.

Grossräte ausgeschlossen

Nicht mehr dem BVB-Verwaltungsrat angehören dürfen in Zukunft Mitglieder des Kantonsparlaments. Die Regierung will damit die Trennung von Oberaufsicht und operativer Führung sicherstellen. Dass der Grosse Rat für die politische Oberaufsicht über die BVB zuständig ist, wird im Organisationsgesetz ausdrücklich festgehalten.

Neu in die Kompetenz der Regierung fallen soll in Zukunft auch die Genehmigung der Jahresrechnung der BVB. Bisher war dafür der Verwaltungsrat zuständig. Weiter soll die Kompetenz der Regierung zum Erlass einer BVB-Eignerstrategie explizit auf Gesetzesstufe festgeschrieben werden. Eine solche Eignerstrategie hatte die Regierung letzte Woche bereits erlassen.

Schliesslich werden im neuen Organisationsgesetz die Aufgaben des BVB-Verwaltungsrats ergänzt und präzisiert. Mit der Revision soll das Gesetz nun auch den Public-Corporate-Governance-Richtlinien der Regierung entsprechen.

Position des Kantons gestärkt

Nach Überzeugung der Regierung wird durch die Gesetzesrevision die Position des Kantons als Alleineigner der BVB «deutlich gestärkt», wie es in der Vorlage heisst. Die Eignerstrategie, welche die Regierung indes nicht offenlegen will, könne nun einheitlich und konzis umgesetzt werden.

Mit der Gesetzesrevision kommt die Regierung einer Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission nach. In ihrem Anfang Juli vorgestellten Bericht zur Führungskrise, die 2013 die BVB erschüttert hatte und die inzwischen weitgehend bereinigt ist, kam sie zum Schluss, dass die Aufsicht über die Verkehrsbetriebe auf allen Ebenen versagt hatte.

Compliance – die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien – sei bei den BVB nur ein Fremdwort gewesen, hatte die GPK unter anderem konstatiert. Ihr Bericht ist für die Grossratssitzung vom kommenden Mittwoch traktandiert.

_
Der Ratschlag zur Revision des Organisationsgesetzes zum Nachlesen. Mehr zu den BVB im Dossier zum Thema.

Nächster Artikel