Die Schweizer Armee muss auch Rechtsextreme nehmen

Die Schweizer Armee wollte einem Rechtsextremen keine Waffe anvertrauen. Der junge Mann klagte und bekam vor Gericht nun Recht.

 

Rechtsextremist darf in der Armee eine Waffe tragen (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Schweizer Armee wollte einem Rechtsextremen keine Waffe anvertrauen. Der junge Mann klagte und bekam vor Gericht nun Recht.

 

Einem jungen Tessiner hat die Armee keine Waffe anvertrauen wollen und ihn damit für dienstuntauglich erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht sieht in der Gesinnung des Mannes kein Sicherheitsproblem und hat seine Beschwerde gutgeheissen.

Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs gab der angehende Rekrut an, rechtsextremes und nationalistisches Gedankengut zu pflegen und auch faschistische Ideologien zum Teil gutzuheissen. Zudem war ihm bewusst, dass sein Tattoo ein Symbol des Rechtsextremismus darstellt. Auch sein Profil auf Facebook zeigte gemäss der durchgeführten Personenprüfung Bezüge zum Rechtsextremismus.

Auch ein Rechter hat ein Recht auf eine Waffe

Die Armee stufte die Gesinnung des jungen Mannes als ein Sicherheitsrisiko bezüglich des Umgangs mit der persönlichen Armeewaffe ein. Aus diesem Grund sollte ihm keine Waffe ausgehändigt werden, was faktisch einer Dienstuntauglichkeit gleich kommt.

Dagegen hat der Tessiner Beschwerde eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem Entscheid nun zum Schluss, dass aufgrund der Gesinnung des Mannes nicht der Schluss gezogen werden könne, dass er die Armeewaffe missbrauchen könnte. Er stelle kein Sicherheitsrisiko dar.

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