Im NSU-Prozess gegen mutmassliche deutsche Rechtsterroristen hat sich das Oberlandesgericht München erneut bemüht, Lücken bei der Bestimmung der Herkunft der «Ceska»-Mordwaffe zu klären. Zwei Schweizer Polizisten wurden am Dienstag zu ihren Ermittlungen befragt.
Die Schweizer Polizisten hatten in den Jahren 2007 bis 2009 einen mutmasslichen Mittelsmann vernommen. Als sie wegen der Waffe ermittelten, lebte das NSU-Trio noch im Untergrund, die Mordserie sorgte bereits für Schlagzeilen.
Allerdings war Aussenstehenden da noch nicht bekannt, dass rechtsextreme Terroristen hinter den schrecklichen Verbrechen steckten. Die «Ceska» wurde bei den neun fremdenfeindlich motivierten NSU-Morden verwendet. Nur beim Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter wurde sie nicht eingesetzt.
Die Suche nach der Herkunft der Pistole aus tschechischer Produktion führte die Ermittler in die Schweiz. Dorthin war 1993 eine Lieferung von «Ceskas» legal eingeführt worden.
Einer der Käufer einer solchen Pistole geriet unter Verdacht, die Waffe an die Mörder weitergegeben zu haben. Auf Wunsch der deutschen Strafermittler wurde er mehrmals von Schweizer Polizisten vernommen. Die beiden Beamten sagten vor Gericht, der Mann habe bestritten, die Waffe je gesehen zu haben.
Waffenscheine «abhanden» gekommen
Das, sagte einer der Ermittler, habe er ihm aber nicht geglaubt. Bei den Vernehmungen sei der Mann damit konfrontiert worden, dass sein Name im Waffenausgangsbuch des Händlers stehe und einer seiner Waffenerwerbsscheine für den Kauf verwendet worden sei.
Er habe geantwortet, Ausweiskarte und Waffenscheine seien ihm «abhanden» gekommen. Die Waffenscheine habe er beantragt, weil er mit seiner Frau «Schiesssport» betreiben wolle. Weil er seinen Job verloren habe und schwer krank gewesen sei habe ihm dafür dann das Geld gefehlt.
Am Vormittag hatten die Verteidiger von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben die Zeugenbefragung mehrfach unterbrochen und Formfehler gerügt. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte einem der Polizisten Passagen aus einem Vernehmungsprotokoll vorgehalten.
Damit, so Anwalt Wolfgang Stahl, habe er auf unzulässige Weise ein Schriftstück als Beweismittel eingebracht. Das Gericht wies diesen Vorwurf zwar in einem formellen Beschluss zurück, hielt sich anschliessend aber mit Vorhalten zurück.
Ein «unglücklicher Zufall»
Für Aufsehen sorgte der Besuch einer Mitgefangenen in der Zelle der Angeklagten Beate Zschäpe. Der Südwestrundfunk berichtete, die Frau, die im Mai bei Zschäpe in der Zelle übernachten durfte, werde in ihrem Umfeld seit Jahren mit dem «Rosaroten Panther» in Verbindung gebracht, sie präsentiere sich im Internet mit dem Spitznamen «Pinky» und Bildern der Comicfigur.
Brisant dabei ist: Der «Nationalsozialistische Untergrund» (NSU) nutzte die Comicfigur «Paulchen Panther» für das 2011 aufgetauchte Bekennervideo, in dem die Mordopfer des NSU verhöhnt wurden. In Münchner Justiz- und Sicherheitskreisen war am Dienstag von einem «unglücklichen Zufall» die Rede.