Jetzt ist es klar: Christoph Mörgeli, Konservator des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich (UZH), muss gehen. Die Uni-Leitung hat die vor einer Woche angekündigte Entlassung am Freitag ausgesprochen.
Mörgeli ist per sofort freigestellt. Das Arbeitsverhältnis wird unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist per 31. März aufgelöst. Er erhält also noch ein halbes Jahresgehalt. Laut UZH gibt es zwei Gründe für die Kündigung: Erstens ungenügende Leistung und zweitens illoyales Verhalten.
Der Gekündigte hat die Möglichkeit, gegen die Kündigung und die Freistellung innert 30 Tagen bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen zu rekurrieren. Den Entscheid der Kommission kann er ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterziehen.
Ziele nicht erfüllt
Laut UZH-Leitung ist Mörgeli seinen Pflichten als Konservator und als Verantwortlicher der Objektsammlung „ungenügend nachgekommen“. Bei der Mitarbeiterbeurteilung (MAB) vom Februar 2012 war seine Leistung als ungenügend beurteilt worden. Es wurden Ziele vereinbart, die im Hinblick auf die geplante zweite MAB am 21. September „klar nicht erreicht“ wurden.
Zudem habe Mörgeli „die Loyalitätspflicht gegenüber der Universität Zürich schwer verletzt und das Vertrauensverhältnis massiv und unwiederbringlich zerstört“. Dieser Vorwurf bezieht sich gemäss Mitteilung der Uni-Leitung beispielsweise auf die verbalen Angriffe gegenüber seinem direkten Vorgesetzten und die Mobbingvorwürfe gegenüber Mitarbeitenden der Universität.
Der ursprünglich geplanten zweiten MAB sei damit die „Grundlage entzogen“ gewesen: Die Bewährungsfrist hätte „ihren Zweck nicht mehr erfüllen können“.
Professorentätigkeit weiter möglich
Unirektor Andreas Fischer hatte am vergangenen Freitag die Kündigung und Freistellung von Mörgeli angekündigt. Dieser hatte daraufhin Anspruch auf rechtliches Gehör. Die Frist lief bis Mittwoch (Datum des Poststempels). Die Stellungnahme von Mörgelis Anwalt ging am Donnerstag bei der UZH ein, so die Mitteilung.
Nach Überprüfung des Schreibens sei die UZH zum Schluss gekommen, „dass das Anstellungsverhältnis mit Prof. Mörgeli zu kündigen und er per sofort freizustellen sei“. Seine wissenschaftliche Tätigkeit als Titularprofessor kann der Gekündigte weiterführen. Laut Mitteilung sieht die UZH diesbezüglich den Abschluss einer separaten Vereinbarung vor.