Die US-Justizbehörden stellen der Schweiz «Frieden» in Aussicht

Das amerikanische Programm für Schweizer Banken zur Bereinigung der Steuer-Altlasten ist laut dem US-Anwalt Scott Michel ein Friedensangebot. Die Banken müssten sich allerdings rasch entscheiden: Washington habe ein System von Anreizen und Fristen gesetzt.

Bundesrätin Widmer-Schlumpf erläutert den Steuerdeal (Archiv) (Bild: sda)

Das amerikanische Programm für Schweizer Banken zur Bereinigung der Steuer-Altlasten ist laut dem US-Anwalt Scott Michel ein Friedensangebot. Die Banken müssten sich allerdings rasch entscheiden: Washington habe ein System von Anreizen und Fristen gesetzt.

Den Schweizer Banken soll laut dem US-Anwalt Scott Michel ein «Friedensangebot» vorliegen. Auf einige Banken warte eine harte Bestrafung für die Beihilfe zum Steuerbetrug, aber der seit über fünf Jahren tobende Steuerstreit könne nun beendet werden, sagte Michel.

Der Mitarbeiter der US-Kanzlei Caplin & Drysdale sprach während eines Anlasses der Swiss-American Chamber of Commerce am Donnerstag in Zürich.

Grosser Druck für Banken

Am 29. August hatte das Justizdepartement in Washington (Department of Justice, DoJ) ein Programm vorgestellt, das Banken unterschiedliche Optionen gibt: 14 Banken, die seit längerem im Visier der Amerikaner sind, müssen separat verhandeln. Zu dieser Kategorie 1 gehören die Credit Suisse oder die Zürcher Kantonalbank.

Kategorie 4 gilt für Banken, die bezüglich des Steuerstreits nichts beweisen müssen. Interessant ist vor allem der Unterschied zwischen Kategorie 2 und 3: Erstere ist für Banken, die schuldig sind und ihre Altlasten aus der Beihilfe zum Steuerbetrug für in den USA steuerpflichtige Kontoinhaber bereinigen wollen.

Kategorie 3 steht für Banken, die ihre Unschuld beweisen wollen. Betroffene Banken müssen sich bis Ende Jahr entscheiden, ob sie sich in der einen oder der anderen Kategorie einreihen wollen.

Der Druck dabei sei gross, sagte Rechtsexperte Michel. Es hätte schwere Folgen für eine Bank, wenn sie sich für Kategorie 3 entscheide, danach aber noch mit Delikten konfrontiert werde. Michel zeigte sich aber überzeugt, dass das DoJ an einem Funktionieren des vereinbarten Regeln interessiert sei.

Unterhändler verteidigen Abmachung

Die Regierungen der USA und der Schweiz haben ebenfalls am 29. August eine Erklärung unterzeichnet, in dem sie sich mit den DoJ-Regeln einverstanden erklären. Die Schweizer Unterhändlerin Silvia Frohofer vom Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF) verteidigte die von Teilen der Politik kritisierten Abmachungen.

Schweizer Recht sei respektiert worden und rückwirkend geltendes Recht sei nicht geschaffen worden: «Die Schweiz hat nicht nachgegeben.» Ohne die Vereinbarungen gäbe es keinen definierten Rahmen für die Optionen, welche die Banken nun hätten, und keine Zusicherung, dass bei Zusammenarbeit eine Strafverfolgung wegfalle.

Die Reaktionen der Bundesratsparteien waren unterschiedlich: Während die SP die Abmachung begrüsste und gleichzeitig ihre Kritik an den Banken wiederholte, sprachen sich FDP und CVP zwar für das Abkommen aus, bezeichneten die Auflagen aber als «Kröte, die es zu schlucken gelte». Die SVP kritisierte, die Schweiz habe einen Kotau gemacht.

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