Die Aargauer Staatsangestellten erhalten Dienstaltersgeschenke ab dem kommenden Juli nur noch in Form von bezahltem Urlaub. Sie können sich den geschenkten Urlaub nicht mehr auszahlen lassen. Diese Sparmassnahme hat der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrats beschlossen.
Das Parlament stimmte der Änderung des Lohndekrets am Dienstag einstimmig zu. Alle Parteien stellten sich im Grundsatz hinter die Vorlage. Regierungsrat Roland Brogli (CVP) sagte, das Staatspersonal habe bereits auf einiges verzichten müssen. Das Personal müsse nach langjähriger Treue und Mitarbeit jedoch motiviert bleiben.
Das Staatspersonal konnte bisher die Dienstaltersgeschenke nach 15 Jahren und danach jeweils nach weiteren fünf Jahren wahlweise in Form von Urlaub beziehen oder sich ausbezahlen lassen.
Nach 15 und 30 Dienstjahren gibt es jeweils vier Wochen, in den übrigen Fällen zwei Wochen bezahlten Urlaub oder den Gegenwert in Geld. Diese Regelung kostete den Kanton 800’000 Franken pro Jahr. Künftig kann das Dienstaltersgeschenk einzig als zusätzliche Ferienzeit bezogen werden.
Der Grosse Rat stimmte auch dem Antrag des Regierungsrates zu, die bislang vorgesehene Möglichkeit aus dem Lohndekret zu streichen, einen Mobilitätsbeitrag an die Staatsangestellten einzuführen. Die bisherige Möglichkeit war in Form einer Kann-Regelung im Dekret verankert.
Einsparungen ergeben sich wegen der Streichung keine: Die Regierung bezahlte bislang keine Beiträge aus. Den Anstoss zur Streichung gab eine vom Grossen Rat überwiesene Motion aus Kreisen der Grünliberalen.
Der Grosse Rat folgte auch dem Antrag der FDP, wonach der Regierungsrat bis Mitte 2017 einen Bericht vorlegen muss, der die Erfahrungen mit der Parkplatzbewirtschaftung für die Staatsangestellten aufzeigt.