Die Direktorin des Zentrums «La Pâquerette» in Genf hat einen Verweis erhalten. Dies geht aus einem Bericht einer Administrativuntersuchung hervor. Eine Sozialtherapeutin des Zentrums war im September 2013 auf einem Freigang von einem Häftling getötet worden.
Nach dem Tötungsdelikt gaben die Genfer Universitätsspitäler (HUG) die Administrativuntersuchung zum inzwischen geschlossenen Zentrum für Resozialisierung in Auftrag. Die Direktorin war stark kritisiert worden, weil die Sozialtherapeutin alleine mit einem als gefährlich eingestuften Häftling auf einen Freigang gelassen wurde.
Die Frage, ob der Freigang den Vorschriften entsprach, könne nicht eindeutig beantwortet werden, heisst es im Bericht. Weder das Strafgesetz noch die kantonale Gesetzgebung schrieben vor, wieweit die Aufsicht auf Einzelheiten eingehen müsse, um einen Freigang zu bewilligen.
Man müsse aber Beurteilungsfehler von Personal und Direktion bei der Planung des Freigangs in Betracht ziehen. Dies betreffe vor allem die Bewilligung des Kaufs eines Messers, das als Waffe benutzt werden könne. Dieser Kauf sei nicht nötig gewesen.
Die Administrativuntersuchung wurde von Professor Benoît Chappuis geführt. Er befragte 30 Personen. Die HUG veröffentlichten den gesamten Bericht auf ihrer Internetseite, um Transparenz zu schaffen. Zudem entschieden sie, dass die Frau nicht mehr im Strafbereich arbeiten darf.