Diskriminierung Behinderter soll nicht strafbar werden

Die Rechtskommission des Ständerates (RK) hält nichts von der Idee, die Diskriminierung Behinderter unter Strafe zu stellen. Sie empfiehlt dem Ständerat, einer Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft keine Folge zu geben.

Die RK will keine Strafbestimmung gegen die Diskriminierung Behinderter (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Rechtskommission des Ständerates (RK) hält nichts von der Idee, die Diskriminierung Behinderter unter Strafe zu stellen. Sie empfiehlt dem Ständerat, einer Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft keine Folge zu geben.

Den Beschluss fasste die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung. In einer Mitteilung vom Freitag hält sie fest, sie lehne jede Form der Diskriminierung entschieden ab, bezweifle aber, dass für den wirksamen Schutz von Behinderten eine eigene Strafbestimmung erforderlich sei.

Der Kanton Basel-Landschaft verlangt eine Strafbestimmung analog zum Rassendiskriminierungsverbot. Auslöser der Debatte war eine Plakatkampagne des Bundesamts für Sozialversicherungen von 2009. Dessen Ziel war es, Vorurteile abzubauen, um die berufliche Integration von Behinderten zu fördern. Die provokativen Aussagen auf den Plakaten riefen bei Behindertenverbänden aber Empörung hervor.

Der damalige Innenminister Didier Burkhalter beschloss in der Folge, die Kampagne zu stoppen. Der damalige IV-Chef Alard du Bois-Reymond hatte das Vorgehen verteidigt. Nur Provokationen könnten die Tabus und Vorurteile gegenüber Behinderten brechen, argumentierte er.

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