Im Lauf von 2015 an wird es in der Schweiz Internetadressen mit der Endung .swiss geben. Benutzt werden darf der neue Domain-Name allerdings nur von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder mit einem besonders engen Bezug zum Land.
Der Bundesrat änderte am Mittwoch die Verordnung über die Internet-Domains (VID) per 1. Juli 2015. Beantragt werden können .swiss-Adressen beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) – der Bund wurde von der weltweit für das System der Namensgebung verantwortlichen ICANN mit der Verwaltung des Namens beauftragt.
Internetadressen mit der Endung .swiss müssen laut der Mitteilung des BAKOM «die Interessen der schweizerischen Gemeinschaft fördern und stärken».
Die neue VID sieht laut BAKOM zudem die Trennung von Registerbetreibern (Verwaltung der Datenbank der Domainnamen) und der für die Vermarktung der Domainnamen zuständigen Registrare vor. Beide Funktionen werden heute und noch bis Ende März 2015 von der Stiftung Switch wahrgenommen.
Wer eine Adresse mit der Endung .ch verwalten lassen will, muss ab April 2015 voraussichtlich nicht mehr über die Stiftung Switch gehen. Die Domainnamen mit der Endung .ch werden künftig von so genannten Registraren vermarktet.
In der Regel sind das Anbieter von Websites, zum Beispiel die Swisscom oder die ungefähr 60 anderen Provider, die die erforderlichen Bedingungen erfüllen. Die Domains mit der Endung .ch werden weiterhin nach dem Prinzip «first come, first serve» vergeben.
Die heutige Regelung mit der Verwaltung und Vermarktung aus einer Hand habe an das Modell angepasst werden müssen, das sich auf internationaler Ebene durchgesetzt habe, schrieb das BAKOM. Die Auswirkungen auf die Preise seien offen, hiess es beim Bundesamt auf Anfrage. Das Mandat für die Verwaltung wird neu ausgeschrieben.