Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland soll an die OECD-Standards angepasst werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft am Mittwoch verabschiedet.
Neben dem Austausch von Informationen werden mit dem Protokoll weitere Bereiche neu geregelt. So sollen beide Staaten eine Quellensteuer von höchstens 15 Prozent auf dem Bruttobetrag von Dividenden erheben dürfen, wie es in der Botschaft heisst.
Wenn jedoch eine Gesellschaft eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält, sind die Dividenden von der Quellensteuer befreit. Keine Quellensteuern sind ausserdem auf Dividenden an die Nationalbanken der beiden Staaten sowie an Vorsorgeeinrichtungen geschuldet.
Das DBA mit Irland muss von den Parlamenten beider Staaten genehmigt werden, bevor es in Kraft treten kann. Das Schweizer Parlament hat letztmals in der Frühlingssession der Änderung einer Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen zugestimmt, darunter jenem mit den USA.