Es bleibt dabei: Der Mann, der im Sommer 2011 in Pfäffikon ZH seine Ehefrau und die Leiterin des örtlichen Sozialamtes erschossen hat, muss lebenslänglich wegen mehrfachen Mordes hinter Gitter. Das Zürcher Obergericht bestätigte am Dienstag das erstinstanzliche Urteil.
Das Obergericht hatte auf Verlangen der Verteidigung des 62-jährigen Mannes vor allem die Tatqualifikation zu überprüfen. Es bestätigte das Urteil des Bezirkgerichts Pfäffikon vom April 2013 vollumfänglich.
Dieses hatte den Mann wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Verteidiger hatte unmittelbar nach der Urteilseröffnung angekündigt, er werde die Tatqualifikation anfechten. Die Taten seien als mehrfache vorsätzliche Tötung einzustufen und nicht als Mord.
Frau auf offener Strasse erschossen
Dies hätte ein geringeres Strafmass nach sich ziehen können. Das Gesetz sieht nämlich für Mord eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren bis lebenslänglich vor. Für vorsätzliche Tötung gelten laut Schweizerischem Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von mindestens fünf Jahren.
Doch das Obergericht beliess es bei der lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Er hatte im August 2011 mitten im Dorf seiner Frau abgepasst, als sie von ihrer Arbeit in die Mittagspause ging, und sie mit drei gezielten Schüssen getötet. Dann ging er zum nahen Gemeindehaus, wartete kurz, bis die Sozialamtsleiterin herauskam, und schoss ihr in den Kopf. Dies alles ereignete sich innert wenigen Minuten.
Herrschsüchtiger Patriarch
Der Mann, ein Kosovare, der seit 1985 in der Schweiz lebt, war vom psychiatrischen Gutachter als herrschsüchtiger Patriarch beschrieben worden, der seine Frau und die sechs Kinder mit Drohungen und Gewalt in Schach zu halten versuchte. Je selbstständiger die Kinder wurden, umso explosiver wurde die Situation. Und als die Frau die Scheidung wollte, musste sie sterben.
Die Sozialamtsleiterin tötete der IV-Bezüger, weil sie ihm seiner Ansicht nach zu wenig Geld zuwies. Zudem hatte sie die Ehefrau in deren Freiheitsbestrebungen unterstützt.