Zum Geldwäscherei-Prozesses um einen tschechischen Kohlekonzern sind am Montag vor Bundesstrafgericht nur drei der sieben Beschuldigten erschienen. Einer der Angeklagten ist verstorben, zwei andere blieben der Verhandlung in Bellinzona ohne Angabe von Gründen fern.
Die Anwälte von zwei nicht erschienenen Tschechen verlangten am Montagmorgen eine Unterbrechung des Prozesses. Gründe für das Fernbleiben ihrer Mandanten nannten sie nicht. Der Rechtsvertreter eines ebenfalls abwesenden Belgiers forderte eine Auftrennung des Verfahrens und die separate Beurteilung seines Klienten.
Verfahren gegen Toten eingestellt
Laut dem Anwalt leidet sein 86 Jahre alter Mandant an Gedächtnisstörungen , die es ihm nicht erlauben würden, dem mehrwöchigen Prozess zu folgen. Die Rolle des Betroffenen in der ganzen Geschichte sei ohnehin untergeordnet.
Gerichtspräsident Jean-Luc Bacher unterbrach in der Folge die Verhandlung, um bis zum Nachmittag über die Anträge zu entscheiden. Bereits eingestellt hat das Gericht das Verfahren gegen den verstorbenen Angeschuldigten. Laut Bacher hat dies keinen Einfluss auf die Blockierung der auf seinen Namen laufenden Bankkonten.
Gelder abgezogen
Gemäss Anklageschrift sollen die Angeschuldigten zwischen 1997 und 2003 im grossen Rahmen Vermögenswerte des ehemaligen tschechischen Kohlekonzerns Mostecka Uhelna Spolecnost (MUS) unterschlagen haben. Teilweise seien die Betroffenen dabei im Verwaltungsrat oder der Aufsichtskommission der Gesellschaft gesessen.
Die BA wirft den Angeschuldigten qualifizierte Geldwäscherei, ungetreue Geschäftsbesorgung, Betrug und Urkundenfälschung vor. Laut Anklage sollen die Gelder der MUS unter dem Deckmantel diverser Rechtsgeschäfte, wie der Gewährung von Darlehen oder der Kapitalisierung anderer Gesellschaften, abgezogen worden sei.
Geld floss über Schweizer Konten
Mit den abgezweigten Mitteln sollen anschliessend Aktien der MUS erworben worden sein. Die Beschuldigten hätten so schliesslich 97 Prozent der Aktien erlangt und anschliessend eine Kapitalreduktion vorgenommen, um die unterschlagenen Gelder zurückzuzahlen.
Gemäss der über 300 Seiten umfassenden Anklageschrift der BA sollen bis 2007 über zahlreiche Schweizer Gesellschaften und hunderte von Bankkonten Vermögenswerte, Gelder und Aktien gewaschen worden sein. Aufgelistet werden unzählige dubiose Geldtransaktionen, die gemäss BA teilweise über Freiburger Konten abgewickelt worden sind, wo einer der Angeschuldigten Büros unterhalten habe.
660 Millionen Franken beschlagnahmt
Fünf der Beschuldigten sind tschechische Staatbürger, einer von ihnen besitzt zusätzlich den Schweizer Pass. Die sechste angeklagte Person ist ein Belgier und gehörte früher dem Verwaltungsrat des internationalen Währungsfonds an.
Im Rahmen des Verfahrens wurden auf Bestreben der BA in der Schweiz Geldwerte in der Höhe von über 660 Millionen Franken beschlagnahmt. Der tschechische Staat, der einen Schaden in der Höhe von rund 150 Millionen Franken erlitten haben soll, nimmt nicht als Privatkläger am Prozess teil.