Im Fall des Datendiebstahls bei der Bank Julius Bär haben sich der geständige IT-Spezialist und die Bundesanwaltschaft auf eine teilbedingte Gefängnisstrafe von drei Jahren geeinigt. Das Bundesstrafgericht wird nächste Woche entscheiden, ob der Deal abgesegnet werden kann.
Der deutsche Informatiker hatte in der Zeit von Oktober bis Dezember 2011 als damaliger Angestellter der Bank Julius Bär Daten von vermögenden deutschen und holländischen Bankkunden auf ein privates E-Mail-Konto verschickt.
2700 Datensätze
Bei einem Treffen im Februar 2012 in Berlin übergab der Datendieb einem Mittelsmann einen Datenträger mit rund 2700 Datensätzen zu deutschen Bankkunden. Als Entgelt für die Lieferung der für die Steuerbehörden bestimmten Daten waren 1,1 Millionen Euro vereinbart, wovon der Betroffenen einen Teil auch erhielt.
Die Sache flog im Sommer 2012 auf und der Informatiker wurde verhaftet. Im Rahmen eines abgekürzten Verfahren gestand der Betroffene die von der Bundesanwaltschaft (BA) erhobenen Vorwürfe des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses sowie der Geldwäscherei ein.
Hälfte der Strafe bedingt
Wie aus der Anklageschrift der BA zu Handen des Bundesstrafgerichts hervorgeht, haben sich die BA und der geständige Deutsche dafür auf eine Gefängnisstrafe von drei Jahren geeinigt, wovon die Hälfte bedingt ausgesprochen werden soll.
Das Bundesstrafgericht wird am Donnerstag nächster Woche in seiner Hauptverhandlung darüber befinden, ob dieser Deal abgesegnet werden kann. Der Betroffene befindet sich mit seinem Einverständnis gegenwärtig bereits im vorzeitigen Strafvollzug.
Neben der teilbedingten Strafe sollen Bankguthaben des Mannes in der Höhe von rund 60’000 Franken, 140’000 Euro in bar sowie Fahrzeuge, Münzen- und Uhrensammlungen eingezogen werden. Die Ersatzforderung der Eidgenossenschaft soll auf 740’000 Euro festgelegt werden.