Die Linthebene soll unverbaut bleiben: Für die Kantone St. Gallen, Glarus und Schwyz sind die Standorte Uznach Bahnhofgebiet, Schänis Feld und Mollis, Anschluss Weesen ungeeignet für die Ansiedlung von publikumsintensiven Anlagen.
Entsprechend werden die untersuchten Standorte nicht in die Richtpläne der drei Kantone aufgenommen, wie die Glarner Regierung am Donnerstag mitteilte. Die Linthebene soll als Natur- und Erholungsraum erhalten bleiben. Eine weitere Siedlungsausdehnung soll vermieden werden.
Im Linthgebiet sind drei grosse publikumsintensive Einrichtungen in Planung: Der Glaruspark beim Autobahnanschluss Weesen, eine Ikea-Filiale in der Gemeinde Schänis und der Neue Linthpark am Standort Ausserhirschland in der Gemeinde Uznach.
Da diese Vorhaben starke Auswirkungen über die Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinaus verursachen, ist eine kantonsübergreifende Planung über das gesamte Linthgebiet als notwendig erachtet worden. Den Schlussbericht der Standortanalyse genehmigten die Kantone St. Gallen, Glarus und Schwyz Ende Juni.
Ja zu Weiterentwicklungen
Befürwortet wird eine publikumsintensive Einrichtung am Standort Ausserhirschland in Uznach. Uznach sei aus mehreren Gründen ein Spezialfall, hiess es. Ein in der Region ansässiger Betrieb möchte eine publikumsintensive Einrichtung bauen, da der bisherige Verkaufsstandort den baulichen und markttechnischen Voraussetzungen nicht mehr genügt.
Die Kantone sind sich einig, dass eine entsprechende Entwicklung ermöglicht werden soll, um den Verlust von bestehenden Arbeitsplätzen zu verhindern und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Grünes Licht gibt es auch für Pfäffikon, wo der Ausbau des bestehenden Seedamm-Centers geplant ist. Einem ansässigen Betrieb soll eine Entwicklungsmöglichkeit geboten werden soll, um Arbeitsplätze zu sichern.
Die Kantone Schwyz, Glarus und St. Gallen erarbeiteten von 2003 bis 2007 mit den Gemeinden des Linthgebiets, der Region ZürichseeLinth sowie weiteren Kreisen das Entwicklungskonzept Linthebene als grenzübergreifende Planung. Es wurde festgelegt, dass die unverbaute Kulturlandschaft und die offenen Räume zwischen den Siedlungen frei gehalten werden.