Drei Männer sind vom Luzerner Kriminalgericht verurteilt worden, nachdem sie angeblich einvernehmlichen Sex mit einer 15-jährigen Chatbekanntschaft hatten. Sie machten sich der sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig.
Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte die Männer zu bedingten Geldstrafen zwischen 210 und 300 Tagessätzen respektive Summen zwischen 18’900 und 39’000 Franken. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Hinzu kommt jeweils eine Busse zwischen 2000 und 2500 Franken. Das Mädchen erhält mehrere tausend Franken Genugtuung.
Die am Dienstag veröffentlichen Urteile sind rechtskräftig. Sie waren nach einem abgekürzten Verfahren auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft erfolgt. Die Männer waren geständig.
Die Verurteilten waren zur Zeit der Taten ab Sommer 2013 im Alter von 26, 31 und 38 Jahren. Sie lernten das Mädchen im Internet kennen. In einem Fall warb dieses in einem Chat mit dem Text «jemand lust auf eine 15-jährige jungfrau aus der schweiz».
Zunächst tauschten die Männer mit dem Mädchen Nacktbilder auf dem Handy aus. Danach vereinbarten sie mehrmals Treffen, an denen es zu teilweise ungeschütztem Sex im Freien, im Auto, im Hotel, in der Wohnung oder – bei Ferienabwesenheit der Eltern – im Haus des Mädchens kam.
Das Mädchen war laut Anklage in allen Fällen mit dem Sex einverstanden. Einer der Täter zahlte ihr für mehrere Treffen total über 2700 Franken.
Das Verschulden der Männer wiegt gemäss den Urteilen mittelschwer. Sie hätten von Beginn weg um das jugendliche Alter des Mädchens gewusst, heisst es. Teilweise sei die damalige Orientierungslosigkeit des Kindes ausgenutzt worden. Zudem sei das Mädchen dem Risiko einer Schwangerschaft ausgesetzt worden.
Leicht strafmildernd wirkte sich in einem Fall die Tatsache aus, dass sich das Mädchen für sexuelle Handlungen entsprechend angepriesen hatte. Laut den Urteilen erhält das Mädchen als Privatklägerin Genugtuung von mehreren tausend Franken.
Wie die Fälle zur Staatsanwaltschaft gelangt waren, und ob das Mädchen respektive die Eltern Anzeige erstattet hatten, ist offen. Die Staatsanwaltschaft wollte auf Anfrage «mangels öffentlichen Interesses» in der Frage keine Stellung nehmen.