Drei Mieterschutz-Initiativen in Basel zustande gekommen

Drei durch den Mieterverband Basel-Stadt eingereichte formulierte Initiativen sind zustande gekommen. Sie fordern Transparenz bei Vormieten, weniger Kostenrisiko vor Gericht und mehr Schutz für ältere und langjährige Mieter.

Neumieter sollen wissen, was ihr Vormieter für die gleiche Wohnung bezahlt hat. Das ist eine der Forderungen des Mieterinnen- und Mieterverbands Basel.

(Bild: Livio Marc Stoeckli)

Drei durch den Mieterverband Basel-Stadt eingereichte formulierte Initiativen sind zustande gekommen. Sie fordern Transparenz bei Vormieten, weniger Kostenrisiko vor Gericht und mehr Schutz für ältere und langjährige Mieter.

Die drei Initiativen sind mit 3’200 bis etwas über 3’300 Unterschriften zustande gekommen, wie dem Kantonsblatt vom Samstag zu entnehmen ist. Für das Zustandekommen eines Volksbegehrens braucht es im Stadtkanton 3000 gültige Unterschriften.

  • Die erste Initiative «Ja zu bezahlbaren Neumieten» ist mit 3’363 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Mit der Neumieten-Initiative verlangt der Basler Mieterinnen- und Mieterverband (MV) die Einführung der Formularpflicht bei der Anfangsmiete. Dies soll massive Aufschläge des Mietzins bei Mieterwechseln bekämpfen. Verwendet werden müsste das Formular dann, wenn der Leerwohnungsbestand 1,5 Prozent oder weniger beträgt. 2014 betrug die Leerstandsquote bloss 0,2 Prozent.
  • Die zweite Gesetzesinitiative «Ja zu bezahlbaren Mietgerichtsverfahren» ist mit 3’311 gültige Unterschriften zustandegekommen. Bei Mietstreitigkeit sollen damit die Gerichtsgebühren am Zivil- und Appellationsgericht auf maximal 500 Franken begrenzt und Parteientschädigungen ausgeschlossen werden.
  • Die «Wohnschutzinitiative» als drittes Volksbegehren zielt per Verfassungsänderung auf renditegetriebene Totalsanierungen. Sie wurde mit 3’203 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Wohnschutzinitiative will vor allem betagten Mieterschaften den Umzug in teure neue Logis oder Heime ersparen. Dazu sieht sie bei Leerwohnungsbeständen unter 1,5 Prozent Massnahmen vor, darunter eine Bewilligungspflicht für Renovationen, Umbauten und Abbruch von bezahlbaren Wohnungen, dies verbunden mit einer Mietzinskontrolle.

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