Dreifach-Mörder vom st. gallischen Weite bleibt verwahrt

Der 40-jährige Mann aus Sri Lanka, der wegen mehrfachen Mordes und Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt worden war, bleibt verwahrt: Das hat das Kantonsgericht St. Gallen entschieden, das den Fall am Dienstag zweitinstanzlich beurteilte.

Der Prozess fand im Kantonsgericht St. Gallen statt (Symbolbild) (Bild: sda)

Der 40-jährige Mann aus Sri Lanka, der wegen mehrfachen Mordes und Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt worden war, bleibt verwahrt: Das hat das Kantonsgericht St. Gallen entschieden, das den Fall am Dienstag zweitinstanzlich beurteilte.

Aufgrund der festgestellten Verletzungen und des Spurenbildes in der Wohnung stehe für das Kantonsgericht fest, dass der Mann im August 2005 seine beiden Stiefkinder und die Ehefrau ermordet habe, teilte das Kantonsgericht St. Gallen am Mittwoch schriftlich mit.

Wegen bestehender hoher Gefährlichkeit und völlig unzulänglicher Beeinflussbarkeit des Beschuldigten wurde die Verwahrung bestätigt. Damit bestätigte das Kantonsgericht das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland aus dem Jahr 2010, gegen das der Mann, der im vorzeitigen Strafvollzug sitzt, Berufung eingelegt hatte.

In der Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Weite hatte sich 2005 ein Familiendrama ereignet. Feuerwehr und Polizei, die wegen einer Explosion gerufen wurden, fanden in den brennenden Räumen zwei tote Kinder im Alter von 12 und 13 und eine schwer verletzte Frau.

Morde bestritten

An den Leichen der Kinder entdeckten die Ermittler zahlreiche Messerstiche. Ihre Mutter, die noch in der Nacht an den Folgen des Brandes starb, wies ebenfalls massive Verletzungen auf. Der beschuldigte Mann aber hatte keine Stichverletzungen; er zog sich aber im Feuer schwere Brandverletzungen zu. Er lag lange im Koma.

Er ist heute gehbehindert, hat verkrüppelte Hände und ein entstelltes Gesicht. Gerade wegen seiner Behinderung könne von einer Verwahrung abgesehen werden, sagte der Anwalt des Mannes vor dem Kantonsgericht. Von seinem Mandanten gehe keine Gefahr mehr aus. Der Angeschuldigte bestritt die Morde vor dem Kantonsgericht.

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