Duale und schulische Brückenangebote sollen ins BL-Bildungsgesetz

Duale und schulische Brückenangebote sollen im Baselbieter Bildungsgesetz verankert werden. Dies schlägt die Regierung dem Landrat als Umsetzung der so genannten KVS-Initiative nach der Vernehmlassung vor, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Duale und schulische Brückenangebote sollen im Baselbieter Bildungsgesetz verankert werden. Dies schlägt die Regierung dem Landrat als Umsetzung der so genannten KVS-Initiative nach der Vernehmlassung vor, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Die unformulierte Initiative «Bildungsqualität auch für schulisch Schwächere» (KVS-Initiative) war 2011 eingereicht worden. Sie will den von der Regierung mit dem Entlastungspaket 12/15 vorgeschlagenen Verzicht auf die Kaufmännische Vorbereitungsschule verhindern. Gegen den Regierungsantrag nahm der Landrat die Initiative 2012 an.

Zur Umsetzung schlägt die Regierung einen neuen Absatz im Bildungsgesetz vor: «Brückenangebote sind schulische und duale Angebote, die im Anschluss an die Sekundarstufe I den Übertritt in die berufliche Grundbildung erleichtern, namentlich für den Dienstleistungssektor, den kaufmännischen Bereich, das Gewerbe, die Industrie und die Hauswirtschaft.»

Auf eine abschliessende Liste aller Brückenangebote im Kanton im Bildungsgesetz will die Regierung indes verzichten, weil sonst jede kleine Änderung durch den Landrat beschlossen werden müsste. Die Gelegenheit soll ferner genutzt werden, die Brückenangebote als eigenständige Schulart ins Bildungsgesetz aufzunehmen.

Die breite Vernehmlassung habe kein einheitliches Meinungsbild ergeben. Eine Seite wünsche eine weitergehende Lösung, nämlich die Erwähnung der KVS als eigenständiges Bildungsangebot im Gesetz, während die andere weiter auf die KVS verzichten wollten. Die Regierung lobt ihre Vorlage deshalb als ausgewogenen Kompromiss.

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