Bernie Ecclestone muss sich in der Korruptionsaffäre um den Verkauf von Formel-1-Anteilen ein zweites Mal vor Gericht. Das Landgericht München hat die Anklage der Staatsanwaltschaft akzeptiert.
Der Prozess vor dem Landgericht München gegen den Briten soll Ende April beginnen. Ecclestone wird als Angeklagter bei den Verhandlungen zugegen sein müssen. Der 83-Jährige hat mehrmals seine Kooperation signalisiert. Die Münchner Staatsanwaltschaft hat Ecclestone wegen Bestechung und Anstiftung zur Untreue angeklagt. Der Brite soll im Jahr 2006 beim Verkauf der Formel-1-Anteile der Bayerischen Landesbank (BayernLB) dem damaligen Vorstandsmitglied Gerhard Gribkowsky 44 Millionen Dollar zugesprochen haben, um Gewähr zu haben, dass die Veräusserung der Anteile in seinem Sinne abgewickelt wird. Die Staatsanwaltschaft betrachtet Ecclestones Zahlung als Schmiergeld.
Gribkowsky ist 2012 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bei der Urteilsverkündung gegen Gribkowsky hatte der Vorsitzende Richter Peter Noll gesagt, Ecclestone habe den Bank-Manager «ins Verbrechen geführt». Auch den Entscheid über die Anklage gegen Ecclestone hat die Kammer mit Noll gefällt. Ecclestone selber hat die Bestechungsvorwürfe stets bestritten und betont, «nichts Illegales» getan zu haben.
Seit Ende Oktober sieht sich Ecclestone mit einem zweiten Prozess konfrontiert. Im von der Constantin Medien AG angestrengten Verfahren vor dem Hight Court in London hat er die Zahlungen an Gribkowsky zugegeben, wie früher aber darauf beharrt, dass der Deutsche ihn unter Druck gesetzt habe. Die Constantin Medien AG mit dem Schweizer Bernhard Burgener an der Spitze klagt auf die Zahlung von 171 Millionen Dollar. Die Firma sieht es als erwiesen an, dass der Verkauf der Formel-1-Anteile der BayernLB an Finanzdienstleister CVC um eine Millarde Dollar unterbewertet worden ist.