Der Kanton Solothurn kann die ehemalige psychiatrische Klinik Fridau in Egerkingen als Unterkunft für 80 Asylbewerber nutzen. Das kantonale Verwaltungsgericht hat das Baugesuch für die Umnutzung der Unterkunft erteilt. Die Bewilligung mit Auflagen ist auf drei Jahre befristet.
Das Verwaltungsgericht hiess damit die Beschwerde des Kantons gegen die Einwohnergemeinde Egerkingen und 69 Privatpersonen gut. Das Durchgangszentrum für asyl- und schutzsuchende Personen in der ehemaligen Klinik Fridau in der Hotel- und Dienstleistungszone ist laut Gericht zonenkonform.
Auch ideelle Immissionen würden einer Baubewilligung für die Umnutzung nicht entgegenstehen. Die Asylsuchenden würden im Durchgangszentrum nur vorübergehend für die Zeit von drei bis vier Monaten untergebracht. Dies entspreche einem Beherbergungsbetrieb.
Ideelle Immissionen seien auch in ländlichen Gebieten hinzunehmen, hält das Verwaltungsgericht fest. Wer in einer ländlichen Region wohne, könne nicht davon ausgehen, dass in der weiteren Umgebung keine Anlagen und Bauten errichtet würden, die mit einer «gewissen negativen Begleiterscheinung» verbunden seien.
Die Gemeinde hatte das Baugesuch des Kantons im September 2013 abgelehnt und die Einsprachen von Einwohnern gutgeheissen. Viele Egerkinger wollen nichts von der Asylunterkunft wissen. Sie befürchten negative Auswirkungen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde und 69 private Beschwerdegegner können beim Bundesgericht noch eine Beschwerde einreichen. Die Gemeinde hat nach eigenen Angaben noch nicht entschieden, ob sie das Urteil weiterziehen wird.