Ein ehemaliger Direktor des Bieler Spitalzentrums, Paul Knecht, ist am Donnerstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Das erstinstanzliche Gericht sprach ihn der ungetreuen Geschäftsbesorfung und des Betrugs schuldig.
In der Sache ging es um Unregelmässigkeiten bei Spesen und Überstunden. Der Ex-Direktor habe sich zweifellos mit dem Spital identifiziert, sagte die Gerichtspräsidentin am Donnerstag. Dennoch hätte er sich nicht einfach über Vorschriften hinwegsetzen dürfen.
In einigen Unterpunkten wurde Knecht freigesprochen. Die Deliktsumme wegen mehrfach begangenen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung beläuft sich indes auf rund 120’000 Franken.
Die Probezeit der bedingten Freiheitsstrafe beträgt zwei Jahre, wie die Gerichtspräsidentin am Regionalgericht Berner Jura – Seeland bei der Urteilsverkündung sagte. Ausserdem wurde Knecht zu einer Zahlung von über 44’000 Franken verurteilt.
Der Staatsanwalt hatte im Verlauf des mehrtägigen Prozesses eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten und eine Geldstrafe 36’000 Franken gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Knecht wehrte sich gegen Vorwürfe
Am Prozess waren die umstrittenen Abrechnungen zu Knechts Spesen und Überzeiten im Detail durchleuchtet worden. Der heute 66-jährige Knecht wehrte sich gegen die Vorwürfe. Nur in zwei vergleichsweise kleineren Unterpunkten gab er zu, einen Irrtum begangen zu haben.
Knecht leitete das Spitalzentrum Biel ab 1991. Im Februar 2009 entliess ihn der Verwaltungsrat fristlos. Das Spitalzentrum verklagte ihn auf Schadenersatz. Knecht selber reichte vor dem Handelsgericht ebenfalls Klage ein.