Der Ex-Kanzleileiter des Gefängnisses Affoltern am Albis ZH ist selbst zum Straftäter geworden: Er hat anderthalb Jahre lang immer wieder Geld aus der Gefängniskasse für sich abgezweigt. Das Bezirksgericht Affoltern verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe.
Insgesamt hatte der Mann fast 48’000 Franken in die eigene Tasche gesteckt. Laut Anklage zahlte er damit private Schulden zurück. Damit niemand etwas merkte, unterschrieb er auch falsche Abrechnungen. Angefangen hatten die regelmässigen Griffe in die Kasse im Januar 2012. Im August 2014 flog die Sache – zusammen mit Delikten einer Gefängnisaufseherin – auf.
Das Bezirksgericht sprach den Mann am Freitag der mehrfachen Veruntreuung und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig, wie es auf Anfrage sagte. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Das abgezweigte Geld muss der Verurteilte zurückzahlen. Nach Auskunft des Gerichts hat er die entsprechende Schadenersatzforderung des Gefängnisses anerkannt.
Noch keine neue Gefängnisleitung
Der Kadermitarbeiter war nicht der einzige, der sich etwas hatte zuschulden kommen lassen. Einer 29-jährigen Aufseherin wirft die Staatsanwaltschaft Amtsmissbrauch und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Sie soll Gefängnisinsassen auf Wunsch und gegen Bezahlung mit Drogen versorgt haben. Sie hat sich zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht zu verantworten.
Bei der Untersuchung der Delikte waren Mängel und Unterlassungen in der Kontrolle der Finanzflüsse zutage gekommen. Deshalb wurde der Gefängnisleiter suspendiert. Etwas strafrechtlich Relevantes gegen ihn lag nicht vor, er erhielt eine neue Aufgabe im Justizvollzug. Laut Auskunft aus dem Amt für Justizvollzug ist die Nachfolge noch nicht geregelt. Zur Zeit gibt es eine interimistische Lösung.