Im Kanton Jura ist am Mittwoch ein ehemaliger Kommandant der Kantonspolizei wegen Amtsanmassung zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen von je 200 Franken verurteilt worden. Er annullierte ohne Rechtfertigung mehrere Dutzend Geldbussen.
Die Strafkammer des Kantonsgerichts reduzierte damit die von der ersten Instanz 2012 ausgesprochene Strafe. Die Verfehlungen des Mannes qualifizierte sie nicht wie die Anklage als Amtsmissbrauch, sondern als Amtsanmassung.
Praxis nicht klar geregelt
Die Vorinstanz hatte auch eine höhere Zahl von annullierten Bussen geltend gemacht und eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen ausgesprochen. Der Polizeikommandant überschritt in den Augen des Gerichts seine Kompetenzen, denn nur der Staatsanwalt kann laut Aussage des Gerichtspräsidenten Geldbussen annullieren.
Gegen das Urteil der Vorinstanz hatte der frühere Polizeikommandant Beschwerde eingelegt. Ob er noch ans Bundesgericht gelangen wird, liess er offen. Vor den Schranken hatte er argumentiert, dass die Praxis bei seinem Amtsantritt nicht klar geregelt gewesen sei. Er habe diese Situation übernommen.
Wenn er eine Geldbusse aufgehoben habe, habe er das getan, weil er der Auffassung gewesen sei, dass der verantwortliche Polizist die Situation falsch eingeschätzt habe. Er habe das allseits bekannte System zentralisieren und transparent machen wollen, sagte er. Ihm nahe stehende Personen bevorzugte er nicht.
Akte möglicherweise noch nicht geschlossen
Der Verteidiger sagte, dass es dieses Vorgehen gegeben habe, das allen jurassischen Polizeien gut bekannt gewesen sei und einer Gewohnheit entsprochen habe. Bei Bagatelldelikten habe die Polizei die Befugnis, die Zweckmässigkeit einer Massnahme einzuschätzen.
Möglicherweise ist die Akte „Annullierung von Geldbussen“ mit dem Schuldspruch vom Mittwoch noch nicht geschlossen. Wird das Urteil rechtskräftig, will der zuständige Staatsanwalt gegen weitere Mitglieder der Polizeiführung im Kanton Ermittlungen aufnehmen, wie er ankündigte.