Der Ehemann der inhaftierten ukrainischen Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko hat in Tschechien politisches Asyl erhalten. Das bestätigte der tschechische Innenminister Jan Kubice am Freitag in Ceske Budejovice nach Angaben der Agentur CTK.
Alexander Timoschenko habe das Asylgesuch bereits vor mehreren Monaten eingereicht. Nach Angaben der Partei Timoschenkos in der Ukraine wollte der Ehemann damit verhindern, dass die Führung in Kiew gegen die Oppositionsführerin „weiteren Druck ausübe“. Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft hatte im November eine neue Anklage gegen die im Oktober verurteilte Ex-Regierungschefin erhoben.
Der 51-jährige Geschäftsmann Alexander (Oleksander) Timoschenko hat sich während der turbulenten politischen Karriere seiner Frau im Hintergrund gehalten. Er wurde Anfang 2001 wegen einer Klage auf Veruntreuung festgenommen, die jedoch kurz darauf wieder fallengelassen wurde. 2010 tauchte er in einem Wahlspot seiner Frau auf.
Eiszeit zwischen Kiew und Prag
Aus der Ukraine lag zunächst keine Reaktion auf den tschechischen Asylentscheid vor. Nach Ansicht von Beobachtern wird der Schritt jedoch die ohnehin gespannten Beziehungen zwischen beiden Ländern weiter verschlechtern.
Tschechien gewährte bereits im vergangenen Jahr dem ukrainischen Ex-Wirtschaftsminister Bogdan Danilischin Asyl. Danilischin war in der Regierung Timoschenkos von 2007 bis 2010 Wirtschaftsminister. Ihm wurde in der Ukraine Amtsmissbrauch vorgeworfen.
Nachdem die Regierung in Prag Danilischin Asyl gewährt hatte, verwies die Führung in Kiew zwei tschechische Diplomaten wegen angeblicher Spionage des Landes.
Tochter prangert Haftbedingungen an
Julia Timoschenko war wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden, weil sie beim Abschluss von Gasverträgen mit Russland ihrem Land finanziellen Schaden zugefügt haben soll. Sie sitzt ihre Haftstrafe von sieben Jahren in einem Straflager in Charkow rund 450 Kilometer östlich von Kiew ab.
Ihre Tochter Jewgenija protestierte am Freitag nach einem Besuch erneut gegen „unwürdige Haftbedingungen“. Die Anstaltsleitung erklärte dagegen, die Zelle der 51-Jährigen entspreche „europäischem Standard“.