Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat das Amts- und Rechtshilfeabkommen im Steuerbereich mit Frankreich ausgesetzt. Ein Rechtsstreit zwischen den beiden Ländern beruht auf einem Problem mit der Geheimhaltung von Daten.
In einem Schreiben, das auf den 29. März datiert ist und das von der Westschweizer Tageszeitung «L’Agefi» publiziert wurde, stellt Adrian Hug, Direktor der ESTV, fest, dass die Bedingungen des Grundsatzes der Amtshilfe zwischen der Schweiz und Frankreich nicht erfüllt seien. Der entsprechende Briefwechsel zwischen den schweizerischen und französischen Behörden liegt der Nachrichtenagentur sda vor. Auf Anfrage wollte sich die ESTV nicht dazu äussern.
Ausserdem hat der Waadtländer FDP-Nationalrat Fathi Derder am Dienstag beim Bundesrat eine Anfrage in dieser Angelegenheit deponiert. Derder ist seit 1. Mai Chefredaktor von «L’Agefi».
Der Rechtsstreit dreht sich um ein Amtshilfegesuch, das Frankreich im Zusammenhang mit der Grossbank UBS deponiert hat und bei dem es um den Verdacht auf Steuerhinterziehung geht. Die Grossbank machte gegenüber der ESTV geltend, dass die französischen Behörden vertrauliche Informationen weitergeben könnten. Für Bern sind deshalb derzeit die erforderlichen Bedingungen für einen solchen Informationsaustausch nicht gegeben.
Nach dem sogenannten Spezialitätsprinzip will Bern sichergehen, dass die entsprechende Behörde in Paris die Informationen nur zu dem Zweck gebraucht, der im gemeinsamen Abkommen vorgesehen ist. Nun sieht es aber so aus, als könnten die Informationen, die im Zusammenhang mit Daten der UBS Schweiz geliefert wurden, von Deutschland gesammelt und im Fall UBS Frankreich gebraucht werden.
Garantien gefordert
Um dem französischen Anliegen nachkommen zu können, wollen die schweizerischen Behörden weitere Garantien von Frankreich. Sollten diese gewährt werden, könnten die Informationen übermittelt werden. Darüber hinaus hat Bern vorgeschlagen, in Rahmen eine Treffens auf technischer Ebene die Rechtsstreitigkeiten beizulegen.
Wie der Steueranwalt Philippe Kenel gegenüber L’Agefi sagte, könnte die Situation dazu führen, dass das Steueramtshilfeabkommen mit Frankreich scheitert, sollten sich die französischen Behörden weigern, die von der Schweiz verlangten Garantien zu liefern.
2016 hatte die französische Steuerbehörde der ESTV ein Amtshilfegesuch übermittelt, in dem Frankreich um die Übermittlung von Daten gebeten hatte. Dabei ging es um zehntausende von UBS-Kundennummern, die einen Hinweis auf einen Wohnsitz in Frankreich lieferten.
Im letzten Jahr ist die Zahl der Amtshilfegesuche buchstäblich explodiert. Die Schweiz erhielt 66’553 Anfragen. Ein Grossteil kam aus Frankreich, Spanien, Polen, Schweden und den Niederlanden. Bemerkenswert daran: Die USA figurieren nicht mehr unter den Top-Fünf der Gesuchsteller.