Mit einem nationalen Aktionsplan wollen die Behörden dafür sorgen, dass die bedrohte Fischart Apron im Doubs überlebt. Staumauern und Wehre für die Stromproduktion, Freizeitsportler sowie Substanzen aus Gewerbe und Landwirtschaft machen den Fischen das Leben schwer.
Mehrere akute Episoden von Fischsterben seien im schweizerisch-französischen Grenzfluss im Jura bereits beobachtet worden, schrieb das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am Dienstag. Das Überleben der vom Aussterben bedrohten Fischart Roi du Doubs alias Apron (lat. Zingel asper) sei nicht gesichert.
Die Schweiz und Frankreich haben laut BAFU eine besondere Verantwortung für den Schutz des Apron. Mit dem Aktionsplan sollen die Ökosysteme im Doubs wiederhergestellt und funktionsfähig gemacht werden. Alle Arten, die für den Doubs und dessen Zuflüsse typisch sind, sollen nachhaltig geschützt werden.
Massnahmen für Schweizer Ufer
Als dringliche Massnahme schreibt der Plan vor, die mit der Stromproduktion verbundenen Schwall- und Sunkwirkungen im Fluss zu vermindern. Dringend ist es auch, Abwasser besser zu reinigen und Hindernisse für Fische zu beseitigen. Mit der Umsetzung dieser Massnahmen wurde gemäss BAFU bereits begonnen.
Noch ausstehend sind die Definition der Grundlagen der ökologischen Infrastruktur rund um den Doubs sowie ein Bewirtschaftungsplan für das Gebiet Clos du Doubs bei Saint-Ursanne JU. Dieses ist ein Schwerpunktgebiet des europäischen Netzes von Naturschutzgebieten. Vorgesehen sind zudem Information, Sensibilisierung und Monitoring.
Der nationale Aktionsplan enthält lediglich Massnahmen für das Schweizer Ufer. Er entspreche den Empfehlungen der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume, sagte Evelyne Marendaz vom BAFU auf Anfrage.
Zwischen der Schweiz und dem Nachbarland Frankreich gebe es bereits einen binationalen Aktionsplan. Aus diesem seien die das Schweizer Ufer betreffenden Massnahmen aufgenommen worden.
Bund, Kantone, Gemeinden und Private beteiligt
An der Umsetzung des Aktionsplans und der Finanzierung beteiligen sich Bund, Kantone, Gemeinden und Privatpersonen. Jedes Jahr ist eine Berichterstattung und Aktualisierung des Planes vorgesehen, und 2020 wird ihn das BAFU gesamthaft evaluieren.
Eingesetzt wurde auch eine Begleitgruppe mit Vertretern der betroffenen Kantone, Nichtregierungsorganisationen sowie der Bundesämter für Umwelt sowie für Energie (BFE). Die Gruppe kann Vorschläge an die zuständigen Behörden in der Schweiz richten.