Nicht nur Moutier möchte den Kanton wechseln. Auch eine kleine Gemeinde im Aargau würde gerne wechseln. Die Kantonsregierung lehnt das aber strikt ab. Es seien keine Gründe ersichtlich, die einen derart grundlegenden Eingriff in die Struktur der Kantone Aargau und Zürich rechtfertigen würden.
Der Gemeinderat der 460-Seelen-Gemeinde Fisibach im Bezirk Zurzach hatte dem Regierungsrat im April eine «Voranfrage zur Prüfung des Kantonswechsels» gestellt. Die Reaktion ist deutlich: Weder «unter historischen noch unter sachlich-politischen Aspekten» könne von einer besonders stossenden oder unverständlichen Situation gesprochen werden, teilte der Regierungsrat am Freitag mit.
Im Aargau gebe es zahlreiche Gemeinden entlang der Kantonsgrenze, die intensive Beziehung mit benachbarten Gemeinden, Regionen und Kantonen aufwiesen. Im Fall von Fisibach lägen «keine speziellen Umstände» vor.
Fisibach, das am Rhein ganz im Nordosten des Aargaus liegt, grenzt an die Zürcher Gemeinden Bachs und Weiach. Diese Gemeinden sind nicht grundsätzlich gegen eine Fusion und können sich auch für eine engere Zusammenarbeit über die Kantonsgrenze hinweg erwärmen. Die Primarschüler von Fisibach besuchen bereits die Schule in Weiach. Das Dorf Fisibach ist nach dem Kanton Zürich ausgerichtet. Die meisten Zuzüger stammen von dort. Es besteht gemäss Gemeindeammann Marcel Baldinger klar ein Sog in Richtung Zürich.
Zur Schule gehts weiter über die Grenze
Der Wunsch, den Kanton zu wechseln, kam Anfang April an einer Gemeindeversammlung auf. Traktandiert war ein Kredit für eine engere Zusammenarbeit mit den neun weiteren Gemeinden im Zurzibiet.
Es soll die flächenmässig grösste Gemeinde mit 8000 Einwohnenden entstehen. Der Bezirkshauptort Bad Zurzach mit 4500 Einwohnenden wäre die grösste Gemeinde im Verbund.
Als einzige Gemeinde lehnte Fisibach den Planungskredit für das Projekt «Rheintal+» ab und beauftragte den Gemeinderat, einen Kantonswechsel zu prüfen. Den entsprechenden Antrag hatte an der Versammlung der ehemalige Gemeindeschreiber gestellt.
Der Regierungsrat macht Fisibach und dem Nachbardorf Kaiserstuhl in seiner Stellungnahme klar, dass der Besuch der zürcherischen Volksschule auch nach einem Zusammenschluss der Gemeinden zulässig sei. Es bestehe auch die Möglichkeit, den Gemeinden im Zusammenschlussvertrag eine Sonderstellung bei der Festlegung des Schulstandorts einzuräumen.