Viele einheimische Pflanzen- und Käferarten sind unter Druck. Weil Auenwälder, lichte Wälder und Hecken selten geworden sind, verlieren Käfer ihren bevorzugten Lebensraum. Den Pflanzen machen die mit Stickstoff übersättigten Böden zu schaffen.
Besonders bedroht sind die Käfer. Rund 46 Prozent der über 250 untersuchten Käferarten sind gefährdet – das heisst, sie könnten aussterben. Das geht aus der Roten Liste zu holzbewohnenden Käfern hervor, die das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erstmals erstellt hat.
Die vier untersuchten Familien der Pracht-, Bock-, Rosen- und Hirschkäfer bevorzugen laut BAFU Lebensräume, die in der Schweiz selten geworden sind: Auenwälder, Alt- und Totholzbestände, lichte Wälder, strauchreiche Waldränder und Hecken.
Viele der gefährdeten Käferarten seien auf sehr alte Bäume angewiesen, schreibt das BAFU in einer Mitteilung vom Dienstag. Deshalb sei es wichtig, alte Bäume wenn möglich bis zum Zerfall stehen zu lassen. Denn die Käfer haben eine wichtige Aufgabe: Als Wiederverwerter und Zersetzer von Holz sind sie für das Gleichgewicht des Ökosystems Wald unverzichtbar.
«Ernüchternde Bilanz»
Nicht viel besser als den Käfern geht es den Blütenpflanzen, Farnen, Bärlappen und Schachtelhalmen: 28 Prozent dieser sogenannten Gefässpflanzenarten ist gefährdet. Seit der letzten Evaluation 2002 hat sich ihr Zustand verschlechtert. Das BAFU spricht von einer «ernüchternden Bilanz».
Fast die Hälfte der Pflanzenarten habe in den vergangenen 15 bis 30 Jahren an Boden verloren, teilte die Stiftung Info Flora mit, die Wildpflanzen in der Schweiz wissenschaftlich dokumentiert.
Grund dafür sei neben dem Verlust von Lebensraum auch die abnehmende ökologische Qualität in den verbliebenen Lebensräumen. «In der fetter werdenden Landschaft werden Arten magerer Standorte systematisch zurückgedrängt», schreibt Info Flora.
Die Stiftung fordert «massive zusätzliche Anstrengungen», um die Biodiversität zu erhalten. Dazu gehöre unter anderem die rasche Einführung und Umsetzung des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität des Bundesrats.