Einkaufszentrum FoxTown darf sonntags weiterhin öffnen

Das Einkaufszentrum FoxTown in Mendrisio TI darf sonntags weiterhin öffnen. Der Tessiner Staatsrat entschied, eine entsprechende Ausnahmeregelung weiterzuführen, bis auf Bundesebene ein neues Gesetz entschieden ist, wie der Kanton mitteilte.

Innenansicht des Shopping Centers Foxtown in Mendrisio (Bild: sda)

Das Einkaufszentrum FoxTown in Mendrisio TI darf sonntags weiterhin öffnen. Der Tessiner Staatsrat entschied, eine entsprechende Ausnahmeregelung weiterzuführen, bis auf Bundesebene ein neues Gesetz entschieden ist, wie der Kanton mitteilte.

Genau genommen wird im Tessin weiterhin ein Auge zugedrückt. „Die Kontrollen zur Einhaltung des Sonntagsöffnungsverbots werden auf Beschluss des Staatsrats in einigen Einkaufszentren des Mendrisiotto ausgesetzt,“ schrieb die Regierung in einem Communiqué.

Betroffen ist nach Angaben des Finanzdepartements ausschliesslich das FoxTown und einige angrenzende Geschäfte. Die Läden im Outlet können demnach sonntags weiterhin öffnen und Personal beschäftigen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Obwohl die rechtliche Grundlage dafür fehlt, hat der Sonntagsverkauf im FoxTown seit 17 Jahren Tradition.

Das FoxTown spielt wirtschaftlich und touristisch eine wichtige Rolle im Tessin. Daher wurde die Sonderregelung stillschweigend von Behörden, Politik und Gewerkschaften akzeptiert. Erst als ein zweites Einkaufszentrum – vergeblich – Sonderöffnungszeiten forderte, kam das Thema ans Licht. Das FoxTown drohte, für den Fall einer Durchsetzung des Sonntagsöffnungsverbot, mit Schliessung.

Hoffnung auf Lockerung des Arbeitsgesetzes

Wie schon im Jahr zuvor begründete die Tessiner Regierung ihre Ausnahmeregelung mit der Hoffnung auf eine baldige Lockerung des Sonntagsöffnungsverbot auf Bundesebene. Die eidgenössischen Räte nahmen vor rund einem Jahr eine entsprechende Motion an. Die so genannte „Lex FoxTown“ war bis Ende Januar in der Vernehmlassung.

Vorgeschlagen wird, „Einkaufszentren, die den Bedürfnissen des internationalen Fremdenverkehrs dienen“, den Sonntagsverkauf ganzjährig zu erlauben. Bedingung ist, dass vorwiegend Luxusartikel verkauft werden und der grösste Teil des Umsatzes mit internationaler Kundschaft erzielt wird.

Zudem muss das Einkaufszentrum in einem Fremdenverkehrsgebiet oder nicht weiter als 10 Kilometer von der Grenze entfernt gelegen sein. Die „Lex FoxTown“ ist aber heftig umstritten.

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