Eigentümer von Baudenkmälern in Basel-Stadt sollen diese einvernehmlich unter Denkmalschutz stellen lassen können. Das neue Denkmalschutzgesetz sieht dazu langfristige Verträge statt Verfügungen vor, wie die Regierung am Dienstag nach der Vernehmlassung mitteilte.
Das im letzten Juli vorgestellte Gesetz sei „überwiegend positiv“ aufgenommen worden. Eingegangene Anregungen zur Optimierung seien „weitgehend“ umgesetzt worden, hiess es ohne Detailangabe weiter. Anlass für die Revision waren mehrere Vorstösse, die der Grosse Rat überwiesen hatte. Das heutige Gesetz gilt seit 30 Jahren.
Die einvernehmliche Unterschutzstellung soll laut Regierung die Eigentümerposition stärken und die Verfahren vereinfachen. Gesetzlich verankert werden sollen zudem das Inventar der nicht eingetragenen Denkmäler sowie der archäologische Plan, was beides die Rechtssicherheit Betroffener verbessern soll.
Im Weiteren bringt die Gesetzesrevision eine Verkleinerung des Denkmalrates von elf auf sieben Mitglieder. Seine Aufgaben werden neu formuliert: Unter anderem soll dieser Rat „künftig die Denkmalpflege bei wichtigen Verhandlungen unterstützen“. Hingegen nimmt er nicht mehr die Aufsicht über die Denkmalpflege wahr.
Die von der Regierung dem Grossen Rat unterbreitete Vorlage ändert auch die Schutzzonen-Bestimmungen im Bau- und Planungsgesetz: Thermische Solaranlagen sollen da „vermehrt zugelassen“ und Ausnahmen zugunsten eines zeitgemässen Wohn- respektive umweltrechtlichen und energetischen Standards möglich werden.
Auf den besonderen Schutz der Gebäude in der Schutzzone solle indes „nicht verzichtet werden“; neu sei aber zu differenzieren zwischen Bauten inner- und ausserhalb historischer Ortskerne. Die Regierung will so das „auch touristisch bedeutende Stadtbild“ schützen, die Regeln aber „stärker mit ökologischen Anliegen in Einklang“ bringen.