Einzelrichter soll über Ehescheidung im Aargau entscheiden

An den Aargauer Bezirksgerichten sollen nur noch Einzelrichter über strittige Ehescheidungen und über die Änderung von Scheidungsurteilen entscheiden. Der Regierungsrat unterstützt die entsprechende Forderung aus den Reihen von GLP, BDP und FDP.

An den Aargauer Bezirksgerichten sollen nur noch Einzelrichter über strittige Ehescheidungen und über die Änderung von Scheidungsurteilen entscheiden. Der Regierungsrat unterstützt die entsprechende Forderung aus den Reihen von GLP, BDP und FDP.

Viele Bezirksgerichte würden bereits heute anregen, dass die Parteien den Entscheid über die strittigen Scheidungsfolgen der Gerichtspräsidentin oder dem Gerichtspräsidenten als Einzelrichter überlassen würden. Das hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion fest.

Der Beitrag der Laienrichter zur Entscheidungsfindung in Scheidungssachen, insbesondere in Unterhaltsfragen und beim Güterrecht, sei nämlich «sehr beschränkt».

Auch in sogenannten Abänderungsverfahren drängt sich gemäss Regierungsrat auf, dass ein Einzelrichter entscheidet. Es gehe in diesen Fällen vorwiegend um Unterhaltsfragen.

Das kantonale Einführungsgesetz zur schweizerischen Zivilprozessordnung lässt es jedoch nicht zu, dass ein einzelner Richter über solche Fälle urteilt. Das machte das Obergericht in einem Rechtsstreit klar.

Der Regierungsrat unterstützt daher die Forderung, das Einführungsgesetz zu ändern. Er rechnet damit, dass bei einem Verzicht auf vier Bezirksrichter bis zu 400’000 Franken pro Jahr gespart werden können. Diese Annahme geht davon aus, dass pro Jahr 300 Verhandlungen stattfinden, die jeweils drei Stunden dauern.

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