EKT-Finanzchef hat 35 Millionen in den Sand gesetzt

Der Ex-Finanzchef des Thurgauer Elektrizitätswerks (EKT) ist vom Bezirksgericht Arbon wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht, Geldwäscherei und Bestechlichkeit verurteilt worden. Das Gericht sprach eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten aus.

35 Millionen Franken hat der Verurteilte bei Lehman Brothers angelegt (Archiv) (Bild: sda)

Der Ex-Finanzchef des Thurgauer Elektrizitätswerks (EKT) ist vom Bezirksgericht Arbon wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht, Geldwäscherei und Bestechlichkeit verurteilt worden. Das Gericht sprach eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten aus.

Damit blieb das Bezirksgericht Arbon deutlich unter den Strafanträgen der Thurgauer Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt; davon zwei Jahre bedingt, ein Jahr unbedingt. Die Verhandlung gegen den 49-jährigen Ex-CFO fand letzte Woche statt, das Urteil wurde am Montag mündlich eröffnet und vom Gerichtspräsidenten begründet.

Kickbacks dem EKT abgeliefert

Dem Mann, der heute in Thailand lebt und im Immobiliengeschäft tätig ist, wurde vorgeworfen, bei Anlagegeschäften unrechtmässig 1,2 Millionen Franken an Provisionen eingesackt und in Aussicht gestellt bekommen zu haben. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Ex-Finanzchef dies in acht Fällen getan hatte. Das Geld hat der Mann der EKT-Holding zwischenzeitlich retourbezahlt.

Der Ex-Finanzchef hatte für die EKT-Holding, die dem Kanton Thurgau gehört, gegen 35 Millionen Franken bei der US-Bank Lehman Brothers angelegt. Mit dem Konkurs der Bank ging das Geld 2008 den Bach hinunter. Gemäss dem Gerichtspräsidenten trifft den angeklagten Ex-Finanzchef in diesem Punkt aber keine Schuld; von diesem Anklagepunkt wurde der Mann freigesprochen.

Ein gewisses Klumpenrisiko sei der Ex-Finanzchef der EKT-Holding zwar eingegangen, sagte der Gerichtspräsident. Der Angeklagte habe vielleicht fahrlässig, aber sicher nicht vorsätzlich gehandelt in dem er keine Umschichtung der Anlagen vornahm und habe sich deswegen in diesem Anklagepunkt nicht der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht.

Strafmildernd berücksichtigte das Gericht das Geständnis des Angeklagten, die Rückzahlung der unrechtmässigen Provisionen und die Tatsache, dass der 49-Jährige aus Thailand zum Prozess nach Arbon kam.

Nächster Artikel