Die Ergänzungsleistungen (EL) für Pflegeheim-Bewohnende sollen im Kanton Basel-Landschaft neu auf maximal 170 Franken pro Tag und Person begrenzt werden. Damit will die Regierung die Kosten in den Pflegeheimen dämpfen.
Nachdem die vorgeschlagene Gesetzesänderung in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen worden war, hat die Regierung die Vorlage dem Landrat überwiesen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Gleichzeitig hat sie entsprechende Verordnungsrevisionen bei den Gemeinden in die Anhörung geschickt.
Im Rahmen der Revisionen der EL-Verordnung und der Finanzausgleichsverordnung soll auch die konkrete EL-Obergrenze festgelegt werden. Diese soll für inner- und ausserkantonale Institutionen pauschal 170 Franken pro Tag und Heimbewohner betragen, wie der Landratsvorlage zu entnehmen ist. Die Obergrenze sei zusammen mit Gemeindevertretern erarbeitet worden.
Die EL bis 170 Franken sollen von den 86 Gemeinden wie bis anhin solidarisch nach Einwohnerzahl finanziert werden. Mehrkosten soll jene Gemeinde bezahlen, wo die Betreffenden vor Heimeintritt niedergelassen waren.
Somit müsste diejenige Gemeinde die Kosten tragen, welche auch die Verantwortung für den jeweiligen Fall hat. Damit steige der Druck auf die Gemeinden, kostendämpfend auf ihre Pflegeheime einzuwirken und bessere Leistungsvereinbarungen auszuhandeln, hiess es weiter.
Eine Obergrenze könnte die Regierung bereits heute festlegen. Nun soll das EL-Gesetz jedoch dahingehend geändert werden, dass sie diese zwingend festlegen muss. Die Obergrenze gelte indes nur für die Betreuungs- und Unterbringungskosten, nicht aber für die Pflegekosten.
Zweithöchste Kosten der Schweiz
Die Pflegeheimtarife im Kanton Basel-Landschaft sind laut Vorlage hinter Genf die landesweit zweithöchsten. Im vergangenen Jahr betrugen die Kosten für ein Einzelzimmer ohne separaten Pflegebedarf im günstigsten Baselbieter Pflegeheim 116 Franken, im teuersten 170 Franken pro Tag. Beachtlich war die Bandbreite auch bei den Betreuungstaxen.
Wie hoch die Kosteneinsparungen durch die Neuregelung sein werden, lasse sich nur schwer abschätzen, hiess es weiter. Dies hänge auch davon ab, wie stark die Gemeinden die Steuerung künftig wahrnehmen.
Die Anhörung bei den Gemeinden dauert bis Ende September. Vorgesehen ist, dass die Gesetzesänderung bis Ende Jahr beschlossen wird. In Kraft treten sollen die Neuerungen am 1. Januar 2018. Das Zwischenjahr sei nötig, damit die Gemeinden ihre Altersreglemente erstellen und Verhandlungen mit den Pflegeheimen führen können.