Elektronische Fussfesseln sollen bedrohte Personen schützen

Gerichte sollen künftig elektronische Fussfesseln anordnen können, um potentielle Opfer von häuslicher Gewalt oder «Stalking» zu schützen. Mit der Technologie sollen unter anderem Kontaktverbote durchgesetzt werden können.

Ein Mann mit einer elektronischen Fussfessel (gestellt) (Bild: sda)

Gerichte sollen künftig elektronische Fussfesseln anordnen können, um potentielle Opfer von häuslicher Gewalt oder «Stalking» zu schützen. Mit der Technologie sollen unter anderem Kontaktverbote durchgesetzt werden können.

Der Bund wird eine entsprechende Gesetzesänderung vorschlagen, wie Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz (BJ) einen Artikel der «NZZ am Sonntag» bestätigte. Wann der Vorschlag in die Vernehmlassung geht, konnte Galli nicht sagen.

Gerichte können gemäss Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 28b) Schutzmassnahmen gegen Personen veranlassen, welche jemanden bedrohen oder «stalken», also etwa nachstellen. Die Richter können ihnen beispielsweise den Kontakt untersagen oder ihnen verbieten, sich einer Wohnung zu nähern. Es handelt sich um zivilrechtliche Massnahmen und nicht um Strafen – die potentiellen Täter müssen also nicht verurteilt worden sein.

Elektronische Fussfesseln halten aber auch im Schweizer Strafrecht Einzug: Ab nächstem Jahr können Gerichte elektronische GPS-Fussfesseln für gewisse verurteilte Sexualstraftäter einsetzen.

Elektronische Fussfesseln sollen nach dem Willen von Bundesrat und Parlament schweizweit im Strafvollzug zum Einsatz kommen. Die Änderung ist Teil der laufenden Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches. Bislang haben nur einige Kantone das Instrument zugelassen.

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