Damit die Asylverfahren weniger lange dauern, sollen die fünf Empfangsstellen des Bundes ausgebaut werden. Dies schlägt eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen vor.
Vor rund einem Jahr hatte Justizministerin Simonetta Sommaruga dargelegt, wie sie die Asylverfahren beschleunigen möchte. Asylsuchende sollen nicht mehr auf kantonale Zentren verteilt werden, sondern in Bundeszentren bleiben, bis das Asylverfahren abgeschlossen ist.
Mit den Einzelheiten befasst sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Kantonen. Diese hat am Montag einen Zwischenbericht vorgelegt. Ihr Fazit: Die Verfahren können nur beschleunigt werden, wenn sich die wichtigsten Akteure am gleichen Ort befinden. Und dies ist nur mit grossen Zentren möglich.
Ein einziges grosses Zentrum wie in den Niederlanden kann sich die Arbeitsgruppe jedoch nicht vorstellen. Dies sei für die Schweiz nicht realistisch, sagte Hans-Jürg Käser, der Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), vor den Medien in Bern.
Mehr als doppelt so viele Plätze
Die Arbeitsgruppe setzt stattdessen auf einen Ausbau der heutigen Empfangsstellen. Die Stellen in den Kantonen Waadt, Basel-Stadt, Thurgau, St. Gallen und Tessin bieten heute insgesamt 1200 Plätze. Künftig sollen es mindestens 3000 Plätze sein.
Mit den Kantonen St. Gallen und Chiasso liefen bereits Gespräche über eine Erweiterung der Kapazitäten, sagte Mario Gattiker, der Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM). Es werde aber weitere „intensive Gespräche“ mit den Standortkantonen brauchen, damit diese bereit seien, für das gesamte System Lasten auf sich zu nehmen.
Verfahren von wenigen Wochen
Vorstellen kann sich die Arbeitsgruppe besondere Wartezentren für bestimmte Dublin-Fälle und separate Zentren für renitente Asylsuchende. Was Militärunterkünfte betrifft, zeigt sich die Gruppe skeptisch.
Die Verfahren in den Bundeszentren sollen – wie in den Niederlanden – nur noch wenige Wochen dauern statt wie heute bis zu vier Jahre. In einer zwei- bis dreiwöchigen Vorbereitungsphase sollen unter anderem die Dokumente der Asylsuchenden systematisch geprüft werden. Das eigentliche Verfahren würde dann sieben bis zehn Tage in Anspruch nehmen.
Für die Wegweisung abgewiesener Asylsuchender wären neu die Standortkantone zuständig, sofern die Wegweisung ab dem Verfahrenszentrum möglich wäre. Offen ist unter anderem noch, wie die Standortkantone entschädigt werden sollen.