Der Chemiekonzern Ems hat kurzfristig zu einer Medienkonferenz über „Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen“ eingeladen. Dabei ging es aber nicht um einen neuen Fall, sondern um die Schelte der Justizbehörden.
Wegen gravierender Organisationsmängel und einer falschen Einschätzung hätten der Eidgenössische Untersuchungsrichter und die Bundesanwaltschaft ein Anfang 2007 lanciertes Verfahren verschleppt. Die sich nun abzeichnende Straflosigkeit eines von vier Beschuldigten sei höchst unbefriedigend, teilte die Ems Chemie am Mittwoch mit.
Die am vorliegenden Beispiel aufgezeigte Praxis der Strafverfolgungsbehörden gefährde die Zukunft des Wirtschafts- und Innovationsstandorts Schweiz. Sie untergrabe das Vertrauen in die Rechtssicherheit massiv, erklärte das von Magdalena Martullo-Blocher geführte Unternehmen.
Die Ems Chemie hatte am 23. Januar 2007 wegen Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen Strafanzeige gegen Dritte sowie damalige und ehemalige Mitarbeiter eingereicht. Dank frühzeitiger Aufdeckung habe glücklicherweise ein wesentlicher Schaden vermieden werden können.
Nun habe der zuständige Bundesstrafrichter in einem Fall erklärt, dass die Haupttatbestände bereits verjährt seien. Laut Bundesanwaltschaft sollen die zwei anderen ehemaligen Ems-Mitarbeiter sowie der externe Hauptverdächtige in Kürze angeklagt werden, schreibt Ems in einem Communiqué weiter.