Der Freispruch im Wirtschaftsspionage-Fall gegen einen von drei ehemaligen Mitarbeitern der EMS-Chemie wird aller Voraussicht nach rechtsgültig. „Wir ziehen das Urteil des Bundesstrafgerichts nicht ans Bundesgericht weiter“, sagte Magdalena Martullo-Blocher der „NZZ am Sonntag“.
Der Grund dafür liegt in den Verjährungsfristen des Falles. Zwei der drei Vorwürfe gegen das ehemalige Kadermitglied waren bereits verjährt. Die Verjährungsfrist des dritten läuft am 5. Juli ab. Das Bundesstrafgericht wird das schriftliche Urteil aber erst im August veröffentlichen. „Dann würde ein Weiterzug nichts mehr bringen, da dann alles verjährt ist“, sagte Martullo-Blocher.
Bereits die Richter des Bundesstrafgerichts legten beim Prozess der Klägerschaft nahe, der Entscheidung zuzustimmen. Die Tatsache, dass der dritte Anklagepunkt am 5. Juli verjähren würde, mache ein Weiterzug ans Bundesgericht ineffektiv.
Der Angeklagte wurde am vergangenen Mittwoch vom Vorwurf der Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses freigesprochen. Die EMS-Chemie warf ihm vor, er habe einen befreundeten Unternehmer, mit dem er nach eigenen Angaben ein Start-up im Kunststoff-Segment aufziehen wollte, über streng vertrauliche Betriebsinterna informiert.
Für die EMS-Chemie ist das Thema der Wirtschaftsspionage noch nicht abgeschlossen. Zwei weitere ehemalige Mitarbeiter und der Konkurrenzunternehmer werden sich vor dem Bundesstrafgericht verantworten müssen. Gegen sie reichte die Bundesanwaltschaft am letzten Dienstag nun ebenfalls Anklage beim Bundesstrafgericht ein.