Im Kampf gegen Steuerbetrug arbeiten fünf EU-Länder künftig enger mit den USA zusammen. Eine entsprechende Absichtserklärung vereinbarten nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vom Mittwoch neben Deutschland auch Frankreich, Grossbritannien, Italien und Spanien.
Die Länder wollen regelmässig für die Besteuerung relevante Informationen erheben und mit den USA automatisch austauschen. Hintergrund ist ein US-Gesetz („Foreign Account Tax Compliance Act/FATCA“) vom März 2010, mit dem der amerikanische Fiskus IRS Steuerbetrüger weltweit ins Visier nimmt.
Mit neuen Vorschriften sollen im Ausland versteckte Vermögen von US-Steuerpflichtigen aufgespürt werden. Finanzinstitute ausserhalb der USA sind künftig verpflichtet, mit der US-Steuerbehörde zu kooperieren.
Ausländische Vermögensverwalter, Banken und Fonds müssen dem US-Fiskus detaillierte Angaben über Kunden geben, die in den USA steuerpflichtig sind. Ebenso sollen ausländische Finanzinstitute unter bestimmten Voraussetzungen Steuern auf Erträge aus amerikanischen Quellen zugunsten der USA einbehalten.
Andernfalls fällt eine Quellensteuer von 30 Prozent auf Erträge an, die Finanzinstitute für sich oder Kunden aus US-Quellen beziehen und die dann gegebenenfalls nur über komplizierte Verfahren erstattet werden können. Die USA erhoffen sich so rund neun Milliarden US-Dollar. Für Institute wird die Umsetzung aufwendig und teuer.
EU-Kommission begrüsst Vorgehen
Mit der nun geplanten zwischenstaatlichen Vereinbarung der fünf Länder mit den USA sollen aber nicht nur rechtliche Hindernisse überwunden werden. Es sollen auch die FATCA-Umsetzung vereinfacht und die Kosten für Finanzinstitute gemindert werden.
Das bestätigte die EU-Kommission in einer Stellungnahme. Diese zwischenstaatliche Lösung helfe, den administrativen Aufwand für die Unternehmen zu verringern.
Nun sollte es „jedem EU-Mitgliedstaat, der das wünscht“, möglich sein, ebenfalls diesen Weg des Informationsaustausches mit den USA zu wählen. Das könne auch die Basis sein für eine breitere Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA zu einem späteren Zeitpunkt.
Laut dem deutschen Finanzministerium sind Vereinbarungen zwischen einzelnen ausländischen Finanzinstituten und der US-Steuerbehörde überflüssig. Auch seien mehr Rechtssicherheit und leichtere Verfahren für Institute und ihre Kunden gegeben. Relevante Daten würden nicht zwischen Banken und der US-Steuerbehörde ausgetauscht, sondern zwischen den in- und ausländischen Finanzbehörden.
Schweiz prüft mögliche Umsetzung
Auch die Schweiz ist derzeit daran, Vereinbarungen mit den US-Steuerbehörden zu finden. Seit Herbst 2010 lässt der Bundesrat prüfen, welche Möglichkeiten zur Umsetzung der FATCA-Gesetzgebung in der Schweiz infrage kommen könnten. Die Schweizer Behörden wurden zu einer Reaktion gezwungen, da zahlreiche Banken von den USA im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung angeklagt worden sind.