Kleinkinder können wieder gegen Keuchhusten geimpft werden: Eine Kombinationsimpfung ist nach einem Engpass wieder lieferbar. Engpässe sollen künftig durch ein Pflichtlager und den Import von im Ausland zugelassenen Impfstoffen vermieden werden.
Anfang Juni war bekannt geworden, dass ein Kombipräparat vorübergehend nicht mehr lieferbar war, mit dem Kinder zwischen zwei Monaten und vier Jahren gegen Kinderlähmung, Keuchhusten und vier weitere Krankheiten geimpft werden.
Inzwischen gestaltet sich die Situation entspannter, wie Mark Witschi, Leiter der Sektion Impfempfehlungen und Bekämpfungsmassnahmen beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), der Nachrichtenagentur sda sagte.
Menge für zwei Monate
Auf der aktuellen Liste der Versorgungsengpässe des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) wurde die voraussichtliche Lieferdauer der Sechsfachkombination zwar von Mitte Juli auf frühestens Ende Juli verschoben. Mit bedeutenden weiteren Verzögerungen rechnet das BAG allerdings nicht.
Und vom Fünffach-Kombipräparat wurde laut Witschi inzwischen wieder eine Menge geliefert, die etwa für zwei Monate reicht. Ein Problem bestehe vor allem dann, wenn keines der beiden Präparate lieferbar sei, sagt Witschi. Dies hauptsächlich wegen der Keuchhustenimpfung. Denn in der Schweiz gibt es keine Ersatzimpfstoffe gegen Keuchhusten.
Impfstoffengpässe sind nicht nur in der Schweiz ein Problem. Laut einer Umfrage der Weltgesundheitsorganisation WHO in Europa im Jahr 2015 meldeten 77 Prozent der befragten Länder, dass sie in dem Jahr mindestens einen Versorgungsengpass bei Impfstoffen erlebt haben.
Komplexe Produktion
Laut dem WHO-Bericht tragen zu den Versorgungsengpässen unter anderem die langwierige und komplexe Produktion bei, die Eintrittshürden in den Markt, das Übernahmefieber unter den Pharmakonzernen und die damit einhergehende Konzentration sowie die ineffizienten und uneinheitlichen Zulassungsprozesse in den einzelnen Ländern.
In der Schweiz soll künftigen Engpässen unter anderem mit einem Pflichtlager für Impfstoffe vorgebeugt werden. Die entsprechende Verordnung tritt im Oktober in Kraft. BAG und das BWL rechnen allerdings damit, dass der Aufbau dieser Lager etwa zwei Jahre dauern wird – gerade weil die Versorgungslage momentan angespannt ist.
Bis dahin kann es durchaus noch vorkommen, dass Impfstoffe vorübergehend nicht verfügbar sind, wie Ueli Haudenschild sagt, Leiter der Geschäftsstelle Heilmittel beim BWL.
Import von nicht zugelassenen Impfstoffen
Laut Witschi erarbeiten das BAG, das BWL, die Heilmittel-Zulassungsstelle Swissmedic sowie die Armeeapotheke derzeit gemeinsam die Grundlagen dafür, dass Impfstoffe importiert werden können, die im Ausland zugelassen sind, aber nicht in der Schweiz. Die neuen Grundlagen sollen dann auch bei anderen Medikamenten angewendet werden können.
Geklärt werden müssen noch die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung. Heute können solche Produkte von Ärzten eingeführt werden – aber auf eigene Verantwortung.
In der Schweiz stellt sich das Problem, dass es für Hersteller nicht immer attraktiv ist, einen Antrag zur Zulassung zu stellen. Denn der Markt ist klein, Aufwand und Kosten für den Antrag hingegen hoch.
Deshalb prüft das BAG unter anderem auch, ob es die Impfempfehlungen anpassen soll, wie Witschi sagt. Denn diese beeinflussen auch, ob sich ein Antrag aus Sicht des Herstellers lohnt. Empfehlungen etwa für Fünffachimpfungen könnten beispielsweise Hersteller von Vierfachimpfungen von einem Antrag zur Zulassung abhalten.