Die Kinder der Secondos und Secondas sollen sich in der Schweiz leichter einbürgern lassen können. Justizministerin Simonetta Sommaruga hat am Dienstag gemeinsam mit Kantons- und Städtevertretern die Argumente für ein Ja in der Abstimmung vom 12. Februar dargelegt.
«Die Schweiz ist ihre Heimat, nur haben sie keinen roten Pass», sagte Sommaruga. Es gehe um junge Menschen, die mit der Schweiz enger verbunden seien als mit dem Herkunftsland ihrer Grosseltern. Sie sollten in der Schweiz mitbestimmen können.
Sommaruga betonte, dass das Parlament klare Kriterien festgelegt habe. Für eine erleichterte Einbürgerung müssten alle Voraussetzungen erfüllt sein. Die jungen Ausländerinnen und Ausländer müssten zudem gut integriert sein, eine Landessprache beherrschen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und eine Niederlassungsbewilligung besitzen.
In der Schweiz geboren
Für die erleichterte Einbürgerung kommt nur in Frage, wer in der Schweiz geboren worden ist, während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule besucht hat und nicht älter als 25 Jahre alt ist. Ein Elternteil muss mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben und fünf Jahre hier zur Schule gegangen sein.
Auch in der Elterngeneration ist eine Niederlassungsbewilligung Voraussetzung. Schliesslich muss ein Grossvater oder eine Grossmutter in der Schweiz geboren worden sein oder ein Aufenthaltsrecht besessen haben.
Rund 25’000 erfüllen die Kriterien
Diese Kriterien erfüllen gemäss einer neuen Studie im Auftrag des Bundes rund 25’000 Personen. In den nächsten zehn Jahren kämen durchschnittlich pro Jahr 2300 junge Ausländerinnen und Ausländer neu für eine erleichterte Einbürgerung in Frage. Hinzu kämen 3400 Personen, die sich in der Übergangszeit bis zum 35. Altersjahr einbürgern lassen könnten.
Der Bund war zunächst von höheren Zahlen ausgegangen. Da das Parlament die Voraussetzungen restriktiv formulierte, liegen diese nun tiefer. Wie viele tatsächlich an einer erleichterten Einbürgerung interessiert sind, ist offen. Erfahrungen zeigen gemäss dem Bund, dass nur ein kleiner Teil Interesse hat.
Vor allem Italiener
Bei den Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, handelt es sich mehrheitlich um Italienerinnen und Italiener. Ebenfalls ein hoher Anteil stammt aus der Türkei und den Staaten Südosteuropas. Für Sommaruga wäre die erleichterte Einbürgerung auch ein Zeichen der Anerkennung für die Generation der Grosseltern, die der Schweiz als Arbeitskräfte gedient haben.
Anders Stokholm, der Stadtpräsident von Frauenfeld und selber Enkel eines Einwanderers, zitierte Max Frischs Aussage «Wir riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen». Den jungen Menschen sollten keine Steine in den Weg gelegt werden, sagte er. Die Schweiz sei stolz auf ihre Integrationskraft, und die erleichterte Einbürgerung sei die logische Folge.
Kein Automatismus
Gleichzeitig betonte Stokholm, dass man nicht freigiebig mit dem Schweizer Pass umgehe. Eine automatische Einbürgerung sei nicht vorgesehen, das könne er aus bürgerlicher Sicht versichern. Auch bei erleichterten Einbürgerungen müsse in jedem Fall ein Gesuch gestellt werden.
Die erleichterte Einbürgerung ist bereits heute möglich, zum Beispiel für Ehepartner von Schweizer Staatsangehörigen. Die Verfahren sind kürzer als bei der ordentlichen Einbürgerung. Das bedeute weniger Aufwand für die Kantone, stellte der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger fest.
Kantone können mitreden
Unter anderem fällt das Vorsprechen vor einer Einbürgerungskommission weg. Der Bund vergesse die Kantone und Gemeinden aber nicht, sagte Villiger. Er konsultiere die Kantone, bevor er ein Gesuch gutheisse, und diese könnten Rücksprache mit den Gemeinden nehmen.
Abgestimmt wird über eine Verfassungsänderung. Heute regelt der Bund nur die Einbürgerung durch Abstammung, Heirat und Adoption. Die Kompetenz für andere Einbürgerungen liegt weitgehend bei den Kantonen. Die Regeln sind entsprechend unterschiedlich.
Erleichterungen in sieben Kantonen
Sieben Kantone sehen heute einfachere Verfahren für Ausländer der zweiten Generation vor. Es handelt sich um die Kantone Genf, Waadt, Jura, Neuenburg, Freiburg, Bern und Zürich. Damit könnten gemäss Angaben des Bundes rund 40 Prozent jener, die sich mit dem neuen Bundesgesetz einfacher einbürgern lassen könnten, schon heute von Vereinfachungen auf kantonaler Ebene profitieren.
Das Stimmvolk äussert sich nicht zum ersten Mal zum Thema. 2004 hatte es eine Vorlage abgelehnt. Diese ging allerdings weiter als die aktuelle. Sie sah erleichterte Einbürgerungen für die zweite Generation und automatische für die dritte vor.