Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) stellt den Atomanlagen in der Schweiz auch für das Jahr 2011 ein gutes Zeugnis aus. Die Aufsichtsbehörde zählte 31 meldepflichtige Vorkommnisse – ein Viertel weniger als 2010.
Wie das ENSI am Freitag weiter mitteilte, befinden sich die Anlagen in der Schweiz in einem sicherheitstechnisch guten Zustand und weisen auch im internationalen Vergleich einen hohen Sicherheitsstandard auf.
Das AKW Leibstadt meldete elf und das AKW Beznau sieben Vorkommnisse. Weitere fünf Vorkommnisse betrafen das AKW Gösgen und vier das AKW Mühleberg. Die Behörde ordnete ein Vorkommnis beim AKW Mühleberg der Stufe 1 auf der von 0 bis 7 reichenden internationalen Ereignisskala INES zu.
Die AKW-Betreiberin BKW war zum Schluss gekommen, dass eine gleichzeitige Verstopfung der Ansaugvorrichtungen der Notstandsystem-Wasserfassung bei einem Extremhochwasser nicht ausgeschlossen werden könne.
Die BKW hatte das AKW deshalb im Juni fünf Wochen vor dem geplanten Revisionstermin ausser Betrieb genommen und das Werk nachgerüstet. Im September erlaubte das ENSI der BKW das Wiederanfahren des Reaktors. Das AKW entspreche heute den gesetzlichen Anforderungen, hält das ENSI fest.
Strahlenschutz immer gewährleistet
Drei weitere Vorkommnisse zählte die Aufsichtsbehörde auch bei den Kernanlagen des Paul Scherrer Instituts (PSI) in Villigen AG und ein Vorkommnis beim Forschungsreaktor der ETH Lausanne. Alles rund lief beim atomaren Zwischenlager in Würenlingen AG und beim Forschungsreaktor der Universität Basel.
Der Schutz vor ionisierender Strahlung war für die Bevölkerung und die strahlenexponierten Personen in den Kernanlagen gemäss ENSI zu jeder Zeit gewährleistet. Die Abgaben von radioaktiven Stoffen an die Umwelt via Abwasser und Abluft aus den Schweizer Kernanlagen seien 2011 weit unterhalb der bewilligten Werten gelegen.
Erkenntnisse aus Fukushima
Das Reaktorunglück im japanischen Fukushima prägte die Arbeit der Atomaufsichtsbehörde im vergangenen Jahr stark. Das ENSI erliess aufgrund der Erkenntnisse aus Japan eine Vielzahl von Verfügungen und verlangte von den AKW-Betreibern eine Reihe von Nachweisen und Überprüfungen.
Das ENSI kam nach ersten Abklärungen zum Schluss, dass aufgrund der bisherigen Erkenntnisse aus Fukushima keine unmittelbare Gefahr für die Schweizer Bevölkerung bestehe und keines der Atomkraftwerke vorsorglich abgeschaltet werden müsse.
Dennoch gebe es Verbesserungsbedarf. Erste wichtige Massnahmen seien bereits umgesetzt, andere seien in einem Aktionsplan zusammengefasst und würden bis 2015 abgearbeitet, schreibt das ENSI.