Entscheid: Bewilligung für Basel Tattoo 2012 war nicht rechtens

Die Bewilligung für das Basel Tattoo 2012 ist nicht rechtmässig erteilt worden: Zu diesem Schluss ist die baselstädtische Baurekurskommission gekommen. Sie hat am Mittwoch entsprechende Rekurse von Anwohnern gegen die Bewilligung gutgeheissen.

Die Bewilligung für das Basel Tattoo 2012 auf dem Kaserneareal wurde nicht rechtmässig erteilt. (Bild: Keystone)

Die Bewilligung für das Basel Tattoo 2012 ist nicht rechtmässig erteilt worden: Zu diesem Schluss ist die baselstädtische Baurekurskommission gekommen. Sie hat am Mittwoch entsprechende Rekurse von Anwohnern gegen die Bewilligung gutgeheissen.

Die Gutheissung erfolgte wegen formeller Mängel: Die Bewilligung für das Basel Tattoo 2012 sei weder durch die zuständige Behörde noch im korrekten Verfahren erteilt worden, hält die Kommission in einer Mitteilung fest. So sei den Einsprechern die Beschwerdelegitimation teils zu Unrecht verwehrt worden.

Für die Bewilligung sei zudem nicht die Allmendverwaltung zuständig. Denn das Kasernenareal, auf dem das Tattoo stattfindet, sei nicht Allmend. Das Tattoo sei gemäss Raumplanungsgesetz des Bundes aber ein Vorhaben, für das eine Baubewilligung nötig sei. Dafür sei das Bau- und Gastgewerbeinspektorat zuständig.

Im weiteren sei auch die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften nicht genügend geprüft worden, rügt die Kommission. Nicht entschieden werden könne bei dieser Ausgangslage, ob es sich beim Basel Tattoo 2012 um ein bewilligungsfähiges Vorhaben handelte: Diese materielle Frage müsse offen bleiben.

Weiterzug möglich

Das Basel Tattoo 2012 hatte – vom 13. bis zum 21. Juli – bereits stattgefunden. Die Baurekurskommission hatte jedoch den Rekursen schon im Mai die aufschiebende Wirkung abgesprochen. In der Sache selbst entschied sie erst jetzt, da bis Spätherbst noch Gespräche zwischen den Verfahrensparteien hängig waren, die dann scheiterten.

Der Entscheid beziehe sich jedoch ausschliesslich auf das Basel Tattoo 2012, hält die Kommission fest. Denn für die Ausgabe 2013 sei noch gar keine Bewilligung erteilt worden, sodass eine solche nicht Gegenstand des Verfahrens war. Der nunmehr gefällte Entscheid kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

Der Streit ums Militärmusikfestival war 2011 ausgebrochen. Anwohner hatten sich gegen die immer stärkere Belegung des Kasernenareals durch Veranstaltungen gewandt, derweil das Areal ursprünglich mehr als Begegnungs- und Spielort für das Quartier gedacht war. Sie seien nicht gegen das Tattoo, forderten aber die Anwendung des geltenden Zonenrechts, sagten sie.

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