Entscheid über Senats-Auschluss Berlusconis erst Ende September

Der rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilte frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi bekommt eine «Atempause». Die für Immunitätsfragen zuständige Parlamentskommission befasst sich erst am 9. September mit einem möglichen Ausschluss Berlusconis aus dem Senat.

Berlusconi vor wenigen Tagen an einer Parteiveranstaltung in Rom (Bild: sda)

Der rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilte frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi bekommt eine «Atempause». Die für Immunitätsfragen zuständige Parlamentskommission befasst sich erst am 9. September mit einem möglichen Ausschluss Berlusconis aus dem Senat.

Der Ausschuss hat am Donnerstag beschlossen, sich erst nach der Sommerpause mit dem Fall des Medienzaren zu befassen. Die Kommission muss feststellen, ob in der Causa Berlusconi ein Anti-Korruptions-Gesetz aus dem Jahr 2012 greift. Es könnte dazu führen, dass der Mailänder bei Wahlen nicht mehr als Spitzenkandidat antreten darf und seinen Senatssitz nach seiner rechtskräftigen Verurteilung verliert.

Das Gesetz gelte aber nicht für Delikte, die vor Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2012 begangen worden seien, behaupten Parlamentarier aus dem Lager Berlusconis. Ausserdem sei Berlusconis Strafe wegen einer Amnestie de facto von vier auf ein Jahr reduziert worden, daher gelte das Gesetz für den Cavaliere nicht.

Die Mitte-links-Kraft «Demokratische Partei» (PD), Italiens stärkste Regierungspartei, sieht die Lage anders. «Das Gesetz muss angewendet werden, es gilt auch für Berlusconi», betonte PD-Senator und Ex-Staatsanwalt Felice Casson.

Zu alt fürs Gefängnis

Eine Anhörung Berlusconis vor der Kommission wird im September erfolgen. Voraussichtlich erst Ende September wird der Ausschuss dann darüber abstimmen, ob Berlusconi seine Immunität verliert, oder nicht. Danach ist eine Abstimmung im Plenarsaal des Senats vorgesehen.

Sein Alter von 76 Jahren bewahrt Berlusconi vor dem Gefängnis. Für Bürger jenseits der 70 mit vergleichsweise kurzen Haftstrafen sieht das italienische Recht Hausarrest vor.

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