Im Zivilverfahren gegen den früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wegen Vergewaltigungsvorwürfen in den USA fällt vermutlich am Freitag die Entscheidung, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt.
„Am Freitag sollte es eine Entscheidung geben“, teilte das Büro des zuständigen Richters Douglas McKeon am Montag in New York der Nachrichtenagentur AFP mit. McKeon muss darüber befinden, ob er einem Antrag der Anwälte von Strauss-Kahn auf Einstellung des Verfahrens stattgibt. Falls nicht, kommt es zur Hauptverhandlung.
In dem Verfahren geht es um den Vorwurf einer Hotelangestellten, dass Strauss-Kahn sie im Mai vergangenen Jahres in seiner Hotelsuite in New York zum Oralsex gezwungen habe.
In einer ersten Anhörung hatten die Anwälte des Franzosen die Einstellung des Verfahrens beantragt und argumentiert, dass dieser als IWF-Chef diplomatische Immunität gehabt habe.
Strauss-Kahn war wegen der Vorwürfe angeklagt worden. Kurz darauf trat der frühere Hoffnungsträger der französischen Sozialisten als IWF-Chef zurück und musste auch seine Ambitionen auf das französische Präsidentenamt begraben.
Wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Hotelangestellten stellte die US-Justiz das Strafverfahren im August ein. Bereits davor hatte die Frau die Zivilklage angestrengt, um die es nun geht. Die Hotelangestellte fordert Schadensersatz in nicht genannter Höhe.