Für sämtliche Batterietypen wird ab dem 1. Januar 2012 in der Schweiz eine vorgezogene Entsorgungsgebühr erhoben. Bisher galt dies nur für Haushaltsbatterien. Das Geld dient der separaten Sammlung und Verwertung der Batterien.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat die einschlägige Verordnung in diesem Sinn angepasst, wie es am Mittwoch mitteilte. Das Ziel der Änderung ist es, die Rücklaufquote und Verwertungsrate von Batterien weiter zu steigern.
Batterien enthalten Schadstoffe, aber auch wertvolle Metalle. Diese werden umweltgerecht entsorgt beziehungsweise zurückgewonnen. Zur Finanzierung dieses Recycling-Vorgangs wird auf Batterien eine Entsorgungsgebühr erhoben. Ab dem 1. Januar 2012 wird sie für alle Batterietypen im Voraus in Rechnung gestellt.
Bisher musste die Gebühr nur für Batterien bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm bereits beim Kauf bezahlt werden. Bei den schwereren Batterien fielen die Kosten erst bei der Entsorgung an.
Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien
Festgelegt ist die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) in der Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung. Unterschieden wird – analog zur EU-Gesetzgebung – zwischen Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und Industriebatterien. Die unterschiedlich hohen Verwertungskosten dieser Batterien werden in der Höhe der Gebühr berücksichtigt.
Es handelt sich um Kosten, die bei der Sammlung und Verwertung anfallen. Allfällige Gewinne – durch die Zurückgewinnung von Metallen, wie beispielsweise Zink, Blei und Ferromangan – fliessen in die Berechnung der Höhe der Gebühr ein.
Die Gebührentarife für die einzelnen Batterietypen werden auf der Homepage der Interessenorganisation Batterieentsorgung INOBAT publiziert. Die private Organisation verwaltet die VEG-Gelder für Batterien.
Eine Ausnahme sieht die Verordnung vor, wenn im Rahmen einer Branchenlösung gewährleistet ist, dass Batterien umweltverträglich verwertet sowie Schadstoffe entsorgt werden und die gesamten Entsorgungskosten vollständig gedeckt sind. In diesem Fall können Batterien von der obligatorischen Gebührenbelastung befreit werden.