Die geplante Umsetzung des Raumplanungsgesetzes ist in der Vernehmlassung auf breite Kritik gestossen. Zu den schärfsten Gegnern gehören die Kantone, die wie die Gemeinden um ihre Autonomie fürchten.
Bei der Vernehmlassung äusserten sich viele kritisch zum geplanten nationalen Raumplanungsgesetz, das im März angenommen wurde. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) etwa kritisiert, dass das föderale Prinzip vom Gesetzgeber kaum berücksichtigt werde. Das Ziel, nämlich die Zersiedelung und damit den Kulturlandverlust zu stoppen, werde im Entwurf nicht widerspiegelt. Stattdessen stünden Kompetenzverschiebung zum Bund, eine überbordende, einseitige Mitteilungspflicht und über das Raumplanungsgesetz hinausgehende Einschränkungen im Vordergrund.
Wallis gehört zu schärfsten Kritikern
Zu den schärfsten Kritikern gehört das Wallis. Die Autonomie der Kantone werde gleich in mehreren Punkten verletzt. Die Festlegung der maximalen Grösse von Bauzonen sei Sache der Kantone und Gemeinden und liege nicht in der Kompetenz des Bundes.
Die Kantone Graubünden und Freiburg fordern eine vollständige Überarbeitung des Entwurfs und stossen sich auch an der Methode zur Berechnung der zulässigen Bauzonengrösse. In den Augen des Kantons Bern werden Kantone, die bisher zurückhaltend bei Einzonungen gewesen sind, bestraft.
Der Schweizerische Gemeindeveband (SGV) fordert ebenfalls Anpassungen hinsichtlich der Respektierung der Gemeindeautonomie. Angebot und Nachfrage müssten in einem bestimmten Gleichgewicht sein, da sonst die Baulandpreise explodierten. Das sei aus sozialpolitischer Sicht problematisch.
Parteien von links bis rechts unzufrieden
Kritik kommt auch von den Parteien, und zwar von links bis rechts. Die SP bringt zahlreiche Änderungsvorschläge ein. Sie äussert Zweifel daran, dass das Ziel des Bundesrates, die Siedlungsfläche bei 400 Quadratmetern pro Person zu stabilisieren, mit dem vorliegenden Entwurf erreicht werden kann.
Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Der ausufernde Entwurf sei Ausdruck einer staatlichen Regulierungshysterie und geprägt von einem latenten Misstrauen den Kantonen gegenüber.
Für die FDP kann Raumplanung nicht von oben aufgezwungen werden. Zu stark unterschieden sich die Siedlungsstrukturen zwischen den Kantonen.
Für die CVP gehen die Bestimmungen viel zu weit und verfehlen die eigentliche Zielsetzung. Die geplante Vorgehensweise wird abgelehnt und die Einhaltung der Kompetenzordnung der verschiedenen Staatsebenen gefordert.
Für die Grünen ist die Verordnung ein Rückschritt für den Landschaftsschutz und ein Affront für alle, die sich für die zurückgezogene Landschaftsinitiative eingesetzt hatten. Statt die Zersiedelung zu bremsen und den Boden haushälterisch zu nutzen, würden Anreize für neue Bauzonen geschaffen.
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) kritisiert ebenfalls den massiven Eingriff in die Kompetenzen von Kanton und Gemeinden. Die Zersiedelung könne so nicht eingedämmt werden und die wirtschaftliche Entwicklung werde abgewürgt.
Auch Wirtschaft fordert Überarbeitung des Entwurfs
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) kritisiert, dass der Spielraum der Kantone zu stark eingeschränkt wird. Notwendig sei eine radikale Vereinfachung des Baurechts.
Bauenschweiz, die Dachorganisation der Bauwirtschaft, erachtet den Entwurf als zu ausufernd und plädiert für eine markante Entschlackung. Auch der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) und der Fachverband Schweizer Raumplaner (FSU) fordern die grundlegende Überarbeitung der Verordnung.
Für den Hauseigentümerverband Schweiz würde die geplante Revision zu einer starken Zentralisierung führen. Der Westschweizer Immobilienverband sieht nirgends ein Instrument, das es erlauben würde, die anvisierten Ziele zu erreichen.
Greina-Stiftung sieht Energiewende gefährdet
Der Schweizer Heimatschutz ortet nebst der grundsätzlichen Kritik ein massives Problem bei der Umsetzung der Bewilligungsfreiheit von Solaranlagen. Dieser Paragraf sei unausgegoren und stelle alle bisherigen Aufgabentrennungen zwischen Bund und Kantonen auf den Kopf.
Für die Schweizerische Greina-Stiftung verhindert die Verordnung die Energiewende und den AKW-Ausstieg, wenn der wichtigste Energiebereich – die Solarenergie – auf Grund der neuen Gesetzgebung nicht genutzt werden könne.
Der jetzt dringend notwendige Stopp der Zersiedelung könne mit der vom Bund vorgeschlagenen Methodik zur Bestimmung der kantonalen Baustellen nicht gelingen, schreibt Pro Natura und plädiert für die Entkoppelung von Wachstum und Siedlungsflächenzunahme.
Unzufriedene Pferdehalter
Zu den schärfsten Kritikern gehört auch der Schweizerische Verband für Pferdesport, weil ein Hobbyhalter gemäss der Verordnung nur noch maximal zwei Pferde halten darf. Rund 11’000 Ställe müssten damit Zehntausende von Pferden loswerden.
Für den Schweizer Rat und Observatorium der Pferdebranche (COFICHEV), einem Expertengremium aus verschiedensten Pferdebereichen, halten die Vorschläge das Prinzip der Proportionalität nicht ein und verschlechtern die Situation der Pferdebranche.
Erst am Donnerstag hatten Pferdehalter 2400 Vernehmlassungsantworten per Kutsche zum Bundeshaus gebracht und der Bundeskanzlei eine Petition mit rund 14’000 Unterschriften überreicht.